Bürgerbegehren, Bürgerentscheide und Einwohneranträge ermöglichen es den Bürgern, auf kommunaler Ebene mitzubestimmen. Fünf Jahre lang, von 2004 bis 2009, hat das Thüringer Mehr Demokratie-Bündnis für faire Regeln gekämpft. Am 3. April 2009 hat der Thüringer Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" komplett beschlossen. Zuvor hatten 250.982 Menschen das Volksbegehren unterzeichnet.
Damit haben sich die Thüringerinnen und Thüringer selbst eine bürgerfreundliche direkte Demokratie in den Kommunen zum Geschenk gemacht. Die aktuellen Regeln für Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid finden Sie in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKo), Paragraphen 16, 17, und 96 . Sie traten am 7. Mai 2009 in Kraft.
Niedrigere Hürden
Die Hürden für Bürgerbegehren sind deutlich gesenkt worden: Für ein Bürgerbegehren in freier Sammlung müssen nun 7 Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben, maximal 7.000. Bisher lag diese Hürde bei 13 bis 17 Prozent. Die Frist für die Sammlung beträgt 4 Monate.
Bürgerbegehren sind nun – wie in Bayern – auch zugelassen über kommunale Bauleitplanungen, Kreditaufnahmen, Satzungen und auch über Abgaben, nicht aber über deren Einführung oder Abschaffung. Damit ist die Liste von Themen, die nicht zulässig sind, deutlich reduziert worden.
Ist ein Bürgerbegehren finanzwirksam, wurde früher zwingend ein Kostendeckungsvorschlag verlangt. Diese für Bürger hohe Hürde ist nun abgemildert und – außer bei Bürgerbegehren über Abgaben – ist aus der Muss- eine Soll-Vorschrift geworden.
Zustimmungsquorum
Bei einem Bürgerentscheid genügt es nicht, dass die Mehrheit der abstimmenden Bürger mit "Ja" stimmt. Gleichzeitig muss ein bestimmter Prozentsatz aller Stimmberechtigten mit "Ja" stimmen, damit die Mehrheitsentscheidung gültig ist. Diese Zustimmungsklausel liegt jetzt bei 10 bis 20 Prozent je nach Gemeindegröße (früher 20 bis 25 Prozent).
Bürgerbegehren im Landkreis
Bürgerbegehren sind auch auf Landkreisebene möglich; nun können die Bürger sich auch zu Fragen der Abfallwirtschaft der Schulnetzplanung oder des Öffentlichen Personennahverkehrs einmischen.
Der Einwohnerantrag
Reformiert wurde auch der bisherige Bürgerantrag, mit dem der Gemeinderat mit einem Thema befasst werden kann. Er ist zum Einwohnerantrag umgebaut worden: 1 Prozent, maximal 300 Unterschriften, genügen; unterschreiben können auch Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sowie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Grundlegende Fragen zu Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag beantwortet eine Handreichung des "Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen". Sie können die 18-seitige Broschüre hier als pdf (367 KB) herunterladen.
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