Direkte Demokratie im Land

Mit Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid können die Bürgerinnen und Bürger direkt Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Sie können eigene Gesetze auf den Weg bringen oder neue Themen auf die politische Tagesordnung setzen.

Thüringen ist seit der Demokratiereform des Jahres 2003 im Vergleich der Bundesländer in die erste Hälfte vorgerückt. Die in der Verfassung festgeschriebenen Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide sind nach Ansicht des Bündnisses für "Mehr Demokratie in Thüringen" noch nicht gut, aber immerhin verbessert. Die im Durchführungsgesetz formulierten Verfahrensregeln sind gut gelungen und können Modell auch für andere Länder sein.

Direkte Demokratie im Land

Zur Erläuterung

1. 5.000 Unterschriften in 6 Wochen

2. Bei freier Sammlung Unterschriften von 10 % der Stimmberechtigten in 4 Monaten. Bei Amtseintragung 8 % in 2 Monaten

3. Mehrheit entscheidet plus Zustimmungsklausel 25 %, bei Verfassungsänderungen 40 %

 

"Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Es verwirklicht seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid."

Thüringer Verfasssung, Artikel 45

 

Auf www.thueringen.de :

- Eine vom Landtag herausgegebene Broschüre, in der die Regeln für Volksbegehren auch anhand von Graphiken erläutert werden.

- Die Verfassung für den Freistaat Thüringen.

- Das Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG).

- Die Thüringer Verordnung zum Verfahren bei Bürgerantrag und Volksbegehren vom 29. Juni 2006 (GVBI 2006, S. 361) mit detaillierten Regeln für die Gestaltung der Unterschriftsbögen u.a.



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