Bündnis für Mehr Demokratie veröffentlicht Handreichung zu Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag

Mit einer Handreichung zur direkten Demokratie in Thüringer Kommunen stellt das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen die neuen Regeln für Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag vor. Die 18-seitige Broschüre beschreibt, wie das Verfahren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid funktioniert, welche Hürden und Einschränkungen gelten und welche Vorüberlegungen nötig sind.

Nachdem zwischen März und Juli 2008 250.982 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" unterzeichnet hatten, hatte der Landtag das Volksbegehren am 3. April 2009 unverändert beschlossen. Am 7. Mai traten die neuen Regeln in Kraft. Damit hat das "Bündnis für Mehr Demokratie" sein Ziel erreicht: Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind jetzt im Freistaat Thüringen bürgerfreundlich geregelt. Die Hürden sind gesenkt, viele Themen sind zugelassen, die bisher für Bürgerbegehren verboten waren. Die freie Unterschriftensammlung, die die CDU im Oktober 2008 abgeschafft hatte, ist wieder möglich. Der Bürgerantrag ist jetzt ein Einwohnerantrag: Dafür, dass sich ein Gemeinderat mit einem Thema befasst, können jetzt auch ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr unterschreiben.

Die Handreichung des Bündnisses erläutert die direktdemokratischen Instrumente und gibt wertvolle Tipps, was Initiativen beachten müssen, die ein Bürgerbegehren planen. Das Heft enthält auch einen Auszug aus der aktuellen Thüringer Kommunalordnung, wo Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag geregelt sind.

Handreichung zum Download

Handreichung zum Download

Hier können Sie die Handreichung als pdf (367 KB) herunterladen.

Gerne schicken wir Ihnen die Broschüre auch per Post zu. Bitte senden Sie dazu 85 Cent in Briefmarken (Büchersendung) an:

Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen

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99817 Eisenach

 

 

 



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