Bürgerbegehren in Thüringen seit 1993

1993 wurde die Thüringer Kommunalordnung verabschiedet und damit Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in Thüringen eingeführt.
227 Verfahren wurden seitdem gestartet (Stand: Dezember 2016).

Die einzelnen Fälle sind in der bundesweiten Datenbank für Bürgerbegehren erfasst und können hier recherchiert werden:

Radentscheid Lüneburg - Für die Umsetzung verkehrspolitischer Ziele bis 2030 (1)

Lüneburg, Hansestadt (Niedersachsen)

Fragestellung:
Soll die Hansestadt Lüneburg folgende sieben verkehrspolitische Ziele umsetzen?1. Sichere Radwege an Hauptverkehrsstraßen ausbauenAn Hauptverkehrsstraßen sind Radwege gemäß dem aktuellen Stand der Technik baulich getrennt von anderen Verkehrsarten auszubauen. Alternativ können auch baulich geschützte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn eingerichtet werden. Alle baulichen Maßnahmen sind entsprechend der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA in der jeweils gültigen Fassung) umzusetzen. Auf den Radwegen muss das Überholen von breiten Fahrrädern (Lastenräder, Anhänger) möglich sein. Ab 2023 werden jährlich mindestens 3 km Radwege an Haupt-verkehrsstraßen angelegt beziehungsweise ausgebaut.2. Kreuzungen sicher und komfortabel umbauenAb 2023 wird jährlich mindestens eine signalgesteuerte Kreuzung wie folgt umgebaut: Der Radverkehr wird auf Radwegen geführt, die baulich vom Kfz-Verkehr getrennt sind. Die Sichtbarkeit des Radverkehrs wird erhöht, indem vorgezogene Haltelinien und ausreichend große Aufstellbereiche markiert werden. Um Unfälle durch rechtsabbiegenden Kfz-Verkehr zu verhindern, werden freie Abbiegespuren umgebaut/beseitigt und Schutzinseln neben der Haltezone eingerichtet, um den Abbiegeradius der Kfz zu reduzieren. Der Radverkehr erhält eigene Lichtsignalanlagen (LSA), die auch ohne Tastendruck grün werden und mit einen Zeitvorsprung geschaltet werden können. Die Wartezeit kann mit Hilfe einer bedarfsabhängigen Steuerung (Taster, Sensoren) verkürzt werden. Große Kreuzungen mit hoher Unfallgefahr oder erhöhtem Verkehrsaufkommen sind zuerst umzubauen.3. Durchgängiges Radroutennetz planen und ausbauenBis Ende 2023 wird ein flächendeckendes Radroutennetz neu geplant. Abgesehen von bekannten Routen an Hauptstraßen und in der Innenstadt (Radverkehrsstrategie 2025) sind weitere Radwegrouten innerhalb der Stadtteile und zwischen den Stadtteilen zu planen.Die Anbindung an regionale Routen, Freizeitrouten, Radschnellwege und den beschlossenen Fahrradstraßenring muss gewährleistet sein.Ab 2024 werden jährlich drei Kilometer der geplanten Routen, die sich im Wirkungskreis der Stadt befinden, nach dem Stand der Technik (ERA in der jeweils gültigen Fassung) angelegt oder ausgebaut und mit Wegweisern versehen. Dabei werden Lücken im Routennetz geschlossen und Hindernisse wie Absperrungen, Treppen, Pfosten nach Möglichkeit beseitigt.4. Radwege einheitlich und komfortabel gestaltenBei Neuanlage oder Instandsetzung sind Radwege einheitlich (z.B. mit farblich gleichem Pflaster, Piktogrammen) zu gestalten, damit die Verkehrsführung eindeutig erkennbar ist. An bevor-rechtigten Straßen sind Radwege, die Zufahrten und Einmünd-ungen queren, auf gleichem Niveau weiterzuführen. Auf Routen des Radverkehrs ist grobes Kopfsteinpflaster durch andere, gut befahrbare Materialien vollständig oder teilweise (Radfahrspuren) zu ersetzen.5. Fahrradstraßen und Fahrradzonen einrichtenDer beschlossene Fahrradstraßenring in der Innenstadt wird bis Ende 2024 realisiert. Sofern rechtlich zulässig, sollen in der Nähe von Schulen, Kindergärten und Universitätsgelände mindestens fünf Fahrradstraßen oder -zonen bis 2030 eingerichtet werden. Um Fahrradstraßen und -zonen deutlich zu kennzeichnen, werden Teile der Oberfläche farblich markiert und mit Piktogrammen versehen. Für Fahrradstraßen wird eine Vorfahrtregelung eingerichtet.6. Fahrradabstellanlagen bedarfsgerecht ausbauenFür die Innenstadt und die Stadtteile wird bis Ende 2023 der mittelfristige Bedarf an Fahrradstellplätzen, auch für Lastenräder und Räder mit Anhängern ermittelt. Ab 2024 werden zusätzliche Fahrradabstellanlagen bis 2030 eingerichtet. Insbesondere an öffentlichen Einrichtungen und an Knotenpunkten des ÖPNV werden überdachte Stellplätze und Lademöglichkeiten für E-Bikes geschaffen. In neu geplanten Wohn- und Gewerbegebieten werden überdachte und diebstahlsichere Abstellanlagen für Fahrräder geschaffen. Die Empfehlungen des "Leitfadens Fahrradparken im Landkreis Lüneburg" von 2020 sind zu beachten.7. Bürger:innen informieren und beteiligen Die Hansestadt Lüneburg wirbt durch Kampagnen und Öffentlichkeitsarbeit für das Radfahren und den Umstieg vom Auto auf das Rad. Dazu wird ein Konzept bis Ende 2022 erstellt und danach umgesetzt. Jährlich wird öffentlich über den Stand der Umsetzung der Maßnahmen für den Radverkehr berichtet. Die Umfrageergebnisse des ADFC Klimatest werden im Bericht berücksichtigt. Außerdem führt die Verwaltung einmal im Jahr einen Workshop mit den beratenden Verbänden des Verkehrsausschusses und interessierten Bürger:innen durch, um Lösungsvorschläge für Probleme des Radverkehrs zu entwickeln.
Themenbereich:
Verkehrsprojekte
Aktueller Status:
Verfahren abgeschlossen
Ergebnis des Bürgerbegehrens/-entscheids:
BB zurückgezogen

Weitere Informationen

Jahr:
2021
Verfahrenstyp:
1. a (genauer:) Initiativbegehren
Weitere Entwicklung:
Ein neues Bürgerbegehren wurde angezeigt, im Dezember 2021 wurden die nötigen Unterschriften eingereicht.
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ID:
11754
Erstellungsdatum:
13.02.2023
Änderungsdatum:
22.12.2022

 

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