Reform durch den Landtag

2009 hatte der Thüringer Landtag das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" angenommen und damit die Hürden für Bürgerbegehren und Bürger­entscheide im Freistaat gesenkt. Zugleich wurde der Bürgerantrag zum Einwohnerantrag umgestaltet- Allerdings stand seither aus, das gesamte Regelwerk anzupassen und auf den Prüfstand zu stellen. In den vergangenen zwei Jahren wurden nun die Regeln insgesamt gründlich überarbeitet und in einem eigenen Gesetz zusammengefasst. Das "Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid" (ThürEBBG), das Mehr Demokratie Thüringen gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erarbeitet hat, wurde am 30. September 2016 vom Thüringer Landtag beschlossen. Es trat am 8. November 2016 in Kraft.

Die Unterschriftenquoren und Zustimmungshürden bleiben unangetastet. Wieder abgeschafft wird die Möglichkeit, die Unterschriftensammlung auch als Amtseintragung zu gestalten.

Mit den neuen Regeln werden die Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung im Freistaat gestärkt. Erweitert werden zugleich die Handlungsoptionen der Gemeinde-, Stadträte und Kreistage. „Eines der leitenden Motive für die Reform, war, Frontenbildungen zwischen Gemeinderäten und Initiativen zu vermeiden und zu mehr Dialog zwischen Bürgerschaft und Kommune anzuregen“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen.

So wird nun ermöglicht, dass ein Gemeinderat eine Alternativvorlage bei Bürgerentscheiden, die von der Bevölkerung initiiert wurden, mit zur Abstimmung stellen kann. Setzt ein Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid an (Ratsreferendum), können wiederum die Bürger einen Alternativvorschlag einbringen, was bisher einmalig in Deutschland ist. Damit die Bürger informiert entscheiden, wird eine sachliche Information vor Bürgerentscheiden gesetzlich festgeschrieben. Gestärkt wird auch die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden. Wird ein Entscheid später vom Gemeinderat angetastet, können die Bürger mit halbiertem Quorum erneut eine Abstimmung verlangen. Eingeführt wird auch die Möglichkeit, mit einem Bürgerbegehren die Abwahl von Bürgermeistern oder Landräten beantragen zu können.

Die Initiativen werden dadurch gestärkt, dass sie ein Rederecht in Sitzungen des Gemeinderates erhalten, sich in formalen Fragen beraten lassen können und ihnen in größeren Gemeinden eine Kostenerstattung zusteht.

Die neuen Regeln in der Zusammenfassung finden Sie rechts zum Download.

Auf dem Weg zu fairen Bürgerbegehren in Thüringen:

Chronologie

Übersicht der Reform