Reform durch Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen"

Fünf Jahre lang, von 2004 bis 2009, hat das Thüringer Mehr Demokratie-Bündnis für faire Regeln bei der direkten Demokratie in den Kommunen gekämpft. Am 3. April 2009 hat der Thüringer Landtag den Gesetzentwurf des Volksbegehrens für "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" komplett beschlossen. Zuvor hatten 250.982 Menschen das Volksbegehren unterzeichnet. Damit haben sich die Thüringerinnen und Thüringer selbst eine bürgerfreundliche direkte Demokratie in den Kommunen zum Geschenk gemacht.
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Niedrigere Hürden

Die Hürden für Bürgerbegehren sind deutlich gesenkt worden: Für ein Bürgerbegehren in freier Sammlung müssen nun sieben Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben, maximal 7.000. Bisher lag diese Hürde bei 13 bis 17 Prozent. Die Frist für die Sammlung beträgt vier Monate. 

Bürgerbegehren sind nun – wie in Bayern – auch zugelassen über kommunale Bauleitplanungen, Kreditaufnahmen, Satzungen und auch über Abgaben, nicht aber über deren Einführung oder Abschaffung. Damit ist die Liste von Themen, die nicht zulässig sind, deutlich reduziert worden.

Ist ein Bürgerbegehren finanzwirksam, wurde früher zwingend ein Kostendeckungsvorschlag verlangt. Diese für Bürger hohe Hürde ist nun abgemildert und – außer bei Bürgerbegehren über Abgaben – ist aus der Muss- eine Soll-Vorschrift geworden.

Das Zustimmungsquorum beim Bürgerentscheid liegt jetzt bei 10 bis 20 Prozent je nach Gemeindegröße. Früher mussten 20 bis 25 Prozent aller Stimmberechtigten zustimmen, damit der Entscheid erfolgreich war.

Bürgerbegehren auf Landkreisebene sind nun ebenfalls möglich.

 

Der Einwohnerantrag

Reformiert wurde auch der bisherige Bürgerantrag, mit dem der Gemeinderat mit einem Thema befasst werden kann. Er ist zum Einwohnerantrag umgebaut worden: Ein Prozent, maximal 300 Unterschriften, genügen; unterschreiben können auch Jugendliche ab dem 14. Lebensjahr sowie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger.

Bürgerfreundliche Regeln erreicht

Die Verbesserungen durch das Volksbegehren im Vergleich zu den alten Regeln für Bürger-begehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag zeigt diese Tabelle (pdf - 2 Seiten - 26 kB)