Bürgerhaushalt

Der Bürgerhaushalt (oder Beteiligungshaushalt) ist eine in den 1980er Jahren entwickelte Art von direkter (kommunaler) Bürgerbeteiligung. Die Bürger können dabei über Teile der frei verwendbaren Haushaltsmittel einer Gemeinde mitbestimmen. Über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel verständigen sich die Bürger in einem Beratungsprozess, den die Verwaltung moderierend begleitet.

Folgende Kriterien machen einen Bürgerhaushalt aus:

  • Geld: Im Zentrum der Bürgerbeteiligung stehen finanzielle Angelegenheiten.
  • Dauer: Ein Bürgerhaushalt ist ein auf Dauer angelegtes und wiederholtes Verfahren. Eine einmalige schriftliche Befragung ist kein Bürgerhaushalt.
  • Debatte: Der Prozess beruht auf einem eigenständigen Diskussionsprozess, der mittels Internet oder Versammlungen geführt wird. Ein Referendum zu haushalts‑ oder steuerpolitischen Fragen ist kein Bürgerhaushalt.
  • Transparenz: Die Organisatoren müssen Rechenschaft ablegen, inwieweit die im Verfahren geäuβerten Vorschläge aufgegriffen und umgesetzt werden.

Der erste Bürgerhaushalt (Orçamento participativo) wurde 1989 im brasilianischen Porto Alegre durchgeführt. In den vergangenen 15 Jahren hat sich die Idee weltweit verbreitet, u. a. im Rahmen von Lokalen Agenda 21-Prozessen.

In Thüringen gibt es Bürgerhaushalte in:

Links zum Thema Bürgerhaushalt:

"Bürgerbeteiligung und Finanzen"

Bei der Veranstaltung im Thüringer Landtag am 23. Juni 2011 ging es natürlich auch um das Thema Bürgerhaushalte. Hier ein Rückblick...