Bürgerbeteiligung und Finanzen

Es ist das Ziel von Mehr Demokratie, das Haushaltstabu für Volksbegehren zu brechen und die Bürgerinnen und Bürger stärker an Haushalts- und Finanzangelegenheiten zu beteilen. Alle Argumente, die für eine stärkere Bürgerbeteiligung sprechen, gelten auch für Entscheidungen zu Haushalts- und Finanzfragen:

  1. Wenn durch eine verbesserte Beteiligung der Bürger an der Gesetzgebung die vorhandene Distanz zwischen dem Volk und seinen demokratischen Repräsentanten abgebaut werden soll, so kann es dabei keinen Unterschied zwischen finanzwirksamen und Gesetzen ohne Kostenfolgen geben, zumal es kaum Gesetze gibt, die keine Kosten verursachen. Ein striktes Finanztabu würde die verfassungsrechtlich verankerte direkte Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung ansonsten weitgehend leer laufen lassen, sie wäre eine verfassungsrechtliche Farce. Gerade bei Gesetzen, die viele Steuergelder kosten, muss der Bürger mitbestimmen können, denn schließlich trägt er die Steuerlast.

  2. Der Bürger ist entweder gar keinem oder einem viel geringeren Druck seitens einer starken, einflussreichen Lobby ausgesetzt als Abgeordnete oder Regierungen.

  3. Direktdemokratische Beteiligungsverfahren erzwingeneine viel intensivere öffentliche Diskussion – gerade bei großen finanzwirksamen Vorhaben – als dies im parlamentarischen Verfahren der Fall ist und bewirken damit sowohl eine stärkere Kontrolle als auch eine höhere demokratische Legitimation solcher Vorhaben.

  4. Warum dem Bürger in Haushalts- und Finanzfragen weniger Sachverstand und Gemeinwohlorientierung zugetraut wird als bei der (oft auch komplexen) Gesetzgebung (wo ihm beides zugebilligt wird), ist gänzlich unerfindlich. Diese Argumentation spricht dem Bürger zumindest partiell die Demokratiefähigkeit ab und entmündigt den Bürger im System unserer auf Gleichheit beruhenden Demokratie.

  5. Regierungssysteme mit einer stärkeren Bürgerbeteiligung, wie z.Bsp. in der Schweiz, aber auch kommunale Bürgerhaushalte in Deutschland sprechen dafür, dass der Bürger der bessere Haushälter ist. Langfristig angelegte Untersuchungen machen in Schweizer Kommunen, in denen die Bürgerinnen und Bürger auch finanzwirksame Entscheidungen fällen können, drei haushaltsentlastende Effekte aus: Rückläufig sind die Ausgaben der öffentlichen Hand, die Schuldenaufnahme und die Steuerhinterziehung.

"Sind die Idee der Bürger unbezahlbar?" - Symposium im Thüringer Landtag am 23. Juni 2011

Das Bündnis für mehr Demokratie und die Fraktionen der SPD, Linken und Bündnis 90/Die Grünen hatten in den Thüringer Landtag eingeladen, um das Thema "Bürgerbeteiligung und Finanzen" zu diskutieren. Es wurden Praxis und Reformbedarf von der lokalen Ebene (Bürgerhaushalte in Kommunen) bis zur Landesebene (Finanztabu bei Volksbegehren) vorgestellt (Programm). Einen Rückblick auf die Veranstaltung sowie die Beiträge der Referenten finden Sie hier.

Beteiligungshaushalt / Bürgerhaushalt

Auch das Thema "Bürgerhaushalt" wurde bei der Veranstaltung im Landtag  natürlich diskutiert. Wie funktioniert so ein Beteiligungshaushalt überhaupt? Und wo gibt es Bürgerhaushalte in Thüringer Kommunen? Antworten dazu finden Sie  hier ...

Unsere Vorschläge

"Mehr Bürgerbeteiligung zu Haushalts- und Finanzfragen auf der Ebene der Kommunen und des Landes im Freistaat Thüringen"

Papier des Landesvorstandes von Mehr Demokratie Thüringen

Download (pdf, 6 S., 61KB)