Im April 2024 beschloss der Thüringer Landtag eine Verfassungsänderung, die erst durch den Druck des Bündnisses "Thüringen braucht die Verfassungsreform. Jetzt!" überhaupt zustande kam. Die Stärkung der Bürger- und Mitbestimmungsrechte blieb jedoch außen vor.
So wurden trotz dringenden Reformbedarfs die Hürden für Bürgeranträge und Volksbegehren nicht gesenkt. Bürgeranträge bleiben damit praktisch nicht anwendbar, Volksbegehren sind so gut wie nicht nutzbar. Zudem wurden weitere Vorschläge u. a. zu Grund- und Menschenrechten nicht berücksichtigt.
Damit die Stärkung unserer Mitbestimmungsrechte doch noch in die Verfassung aufgenommen wird, hat der Landesverband Thüringen von Mehr Demokratie unter dem Titel "Verfassung 2.0" eine Öffentliche Petition beim Landtag eingebracht. Die Petition schlägt den Ausbau der direkten Demokratie vor, die Stärkung der Grund- und Menschenrechte und den Schutz der Demokratie in Thüringen.
Am 27. Mai startete die Unterschriftensammlung auf der Petitionsplattform des Landtags. Unterstützt wurde Mehr Demokratie auch von dem breiten, aus mehr als 20 Organisationen bestehenden Bündnis, das sich für eine Verfassungsreform eingesetzt hatte.
Mindestens 1.500 Unterschriften mussten innerhalb von sechs Wochen gesammelt werden. Das Ziel wurde deutlich erreicht. Am Ende waren es 2.157 Personen, die die Forderung nach einer weiteren Verfassungsreform unterzeichneten. Damit wird es nach der Landtagswahl zu einer Anhörung im Petitionsausschuss kommen. Wir danken allen Menschen, die uns bis hierher unterstützt haben!
Die Petition kann hier eingesehen werden: https://petitionen.thueringer-landtag.de/petition/verfassungsreform-20-buerger-und-grundrechte-ausbauen-demokratie-schuetzen.
Die Forderungen im Detail:
1. Direkte Demokratie
1.a) Senkung der Unterschriftenhürde für Bürgeranträge von 50.000 auf 5.000
1.b) Senkung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 10 Prozent auf 5 Prozent
1.c) Lockerung des Finanztabus für Volksbegehren
1.d) Einführung des Volkseinwands
2. Grund- und Menschenrechte
2.a) Stärkung der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen
2.b) Stärkung der Grundrechte von Menschen mit Behinderungen
2.c) Internationale Abkommen über Menschenrechte in Verfassungsrang erheben
3. Schutz der Demokratie
3.a) Kündigung von Rundfunkstaatsverträgen nur mit Zustimmung des Landtages
3.b) Ausschluss von unverbindlichen Volksbefragungen
3.c) Ministerpräsidenten offen wählen und Wahl klar regeln
3.d) Blockade der Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichts verhindern