Als der Thüringer Landtag am 26. April 2024 eine Verfassungsänderung beschloss, blieb die Stärkung der Bürger- und Mitbestimmungsrechte blieb jedoch außen vor, ebenso die Verankerung weiterer Grund- und Menschenrechte als Staatsziele und die Verbesserung des Schutzes der demokratischen Institutionen vor autoritär-populistischen Parteien.
Damit diese Vorschläge zur Stärkung der Demokratie noch in die Verfassung aufgenommen werden, startete der Landesverband Thüringen von Mehr Demokratie die Öffentliche Petition "Verfassungsreform 2.0". Sie schlägt den Ausbau der direkten Demokratie vor, die Stärkung der Grund- und Menschenrechte und den Schutz der Demokratie in Thüringen vor. Unterstützt wurde die Sammlung auch durch das zivilgesellschaftliche Bündnis "Thüringen braucht die Verfassungsreform. Jetzt!", dessen Druck zum Abschluus der Verfassungsreform beitrug. 2.157 Unterzeichnungen wurden am 10. Juli 2024 beim Thüringer Landtag eingereicht, die Hürde von 1.500 Unterschriften also deutlich übertroffen.
Am 13. März findet ab 17 Uhr die Anhörung im Plenarsaal des Thüringer Landtags statt. Für die Petition werden Ralf-Uwe Beck (Landesvorstandssprecher von Mehr Demokratie e. V.), Christian König (Mehr Demokratie e. V.), Tino Grübel (Geschäftsführer der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V.) und Björn Johansson (LIGA-Sprecher für den Bereich Kinder- und Jugendhilfe sowie Referent für Kinder- und Jugendhilfe der Diakonie Mitteldeutschland) reden.
Die Anhörung kann per Livestream verfolgt werden: www.thueringer-landtag.de/plenum/landtag-live/ausschusssitzungen-live.
Die Forderungen im Detail:
1. Direkte Demokratie
1.a) Senkung der Unterschriftenhürde für Bürgeranträge von 50.000 auf 5.000
1.b) Senkung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 10 Prozent auf 5 Prozent
1.c) Lockerung des Finanztabus für Volksbegehren
1.d) Einführung des Volkseinwands
2. Grund- und Menschenrechte
2.a) Stärkung der Grundrechte von Kindern und Jugendlichen
2.b) Stärkung der Grundrechte von Menschen mit Behinderungen
2.c) Internationale Abkommen über Menschenrechte in Verfassungsrang erheben
3. Schutz der Demokratie
3.a) Kündigung von Rundfunkstaatsverträgen nur mit Zustimmung des Landtages
3.b) Ausschluss von unverbindlichen Volksbefragungen
3.c) Ministerpräsidenten offen wählen und Wahl klar regeln
3.d) Blockade der Wahl von Mitgliedern des Verfassungsgerichts verhindern