Volksentscheidsranking: Thüringen mit besten Regeln für direkte Demokratie in Kommunen

Im neu erschienenen Volksentscheidsranking von Mehr Demokratie belegt Thüringen weiterhin den 1. Platz im Ländervergleich, wenn es um die Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide geht. Große Mängel gibt es bei der direkten Demokratie auf Landesebene.

Im neuen Volksentscheidranking von Mehr Demokratie e. V. belegt Thüringen den 4. Platz und ist damit schneidet im Vergleich der Bundesländer gut ab. Das Volksentscheidsranking bewertet verschiedene Teilaspekte und vergibt dann Noten an die einzelnen Bundesländer. Dabei profitiert Thüringen von der Bestnote bei der direkten Demokratie in Kommunen (1,6). So gibt es zum Beispiel nur in Thüringen gibt es ein eigenes Gesetz, das die direkte Demokratie in den Kommunen detailliert und bürgerfreundlich regelt. Auf Landesebene reicht es nur für die Note 4,0 und damit für ein „Ausreichend“. Insgesamt erhält das Land die Note 2,8.

Auf Landesebene gibt es weiterhin großen Reformbedarf. Seit dem Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringen“ 2003 verfügt Thüringen über eine einigermaßen annehmbare Regelung auf Landesebene. Besonders die „weiteren Elemente“ gehören bundesweit zu den besten: Kostenerstattung, Beratung der Initiative und vor einem Volksentscheid die Versendung einer Abstimmungsbroschüre an jeden Haushalt. Insgesamt bekommt die Regelung jedoch nur ein „Ausreichend“: Wegen der überhöhten Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide und wegen des Finanztabus, das Urteile des Landesverfassungsgerichts noch zementiert haben. Gute Reformvorschläge scheiterten im Landtag 2024. Hierzu lag jeweils ein Gesetzentwurf der CDU und der Landesregierung von Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor. Allerdings konnten sich die Fraktionen nicht einigen. Mehr Demokratie e. V. fordert insbesondere, dass das Finanztabu bei Volksbegehren gelockert und die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 10 auf 5 Prozent halbiert wird. Außerdem müsse das Quorum für unverbindliche Bürgeranträge von 50.000 auf 5.000 Unterschriften gesenkt werden. So gab es seit Einführung der Thüringer Verfassung 1994 noch keinen Bürgerantrag.

Ein gänzlich anderes Bild bietet die Kommunalebene. Hier steht Thüringen an der Spitze. So gibt es einen nur sehr kleinen Katalog für Tabuthemen, die nicht durch ein Bürgerbegehren aufgegriffen werden dürfen. Auch das Zustimmungsquorum bei Bürgerentscheiden ist vergleichsweise gering. Bis auf wenige Ausnahmen entspricht das Regelwerk Idealvorstellungen. Dabei bildete Thüringen lange Zeit das Schlusslicht im Ländervergleich, es gab kaum Praxis. Eine erste Reform gelang nach einem erfolgreichen Volksbegehren und viel Einsatz des Thüringer Mehr Demokratie-Bündnisses 2009: Die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden deutlich gesenkt und der Themenkatalog stark erweitert – die Bauleitplanung ist seitdem zugelassen. Im Herbst 2016 beschloss der Landtag weitere Verbesserungen, darunter Innovationen wie eine Gegenvorlage zum Ratsreferendum durch ein vereinfachtes Bürgerbegehren. Ein eigenes neues Gesetz enthält seitdem alle relevanten Vorschriften.

 

Das komplette Ranking und weitere Informationen gibt es unter https://www.mehr-demokratie.de/mehr-wissen/volksbegehren-in-den-laendern/volksentscheidsranking-2025

Die Pressemitteilung des Landesverband Thüringen von Mehr Demokratie e. V. finden Sie hier: https://thueringen.mehr-demokratie.de/presse/einzelansicht-pms/fachverband-stellt-volksentscheidsranking-vor-thueringen-mit-besten-regeln-fuer-kommunen-und-maengeln-bei-direkter-demokratie-auf-landesebene-beck-huerde-bei-buergerantrag-senken-volksentscheide-ueber-finanzen-ermoeglichen-1