Stellungnahme zu Gesetzentwurf über öffentliche Ausschüsse in Kommunen

In Thüringer Kommunen sollen fortan auch vorberatende Ausschüsse grundsätzlich öffentlich tagen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Rot-Rot-Grün vor. Mehr Demokratie hat eine Stellungnahme zu diesem Vorschlag abgegeben.

Die Landtagsfraktionen von Die Linke, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben einen Gesetzentwurf zur Veränderung der Thüringer Kommunalordnung eingebracht. Das Ziel ist es, zukünftig nicht nur die Sitzungen des Gemeinde- oder Stadtrats und der beschließenden Ausschüsse öffentlich stattfinden zu lassen, sondern dass auch beratende Ausschüsse im Grundsatz öffentlich tagen. Die Kommunen sollen dabei die Möglichkeit haben, dass beratende Ausschüsse per Beschluss auch nicht-öffentlich sind.

Der Thüringer Landesverband von Mehr Demokratie wurde zu einem Anhörungsverfahren eingeladen, um als Sachverständiger eine Stellungnahme abzugeben. Der Gesetzentwurf wird in der vorliegenden Form befürwortet. Gemeinderats- oder Stadtratssitzungen sollten grundsätzlich öffentlich stattfinden, denn Öffentlichkeit und Transparenz sind Grundpfeiler einer demokratischen Gesellschaft. Einschränkungen der Öffentlichkeit bilden eine Ausnahme. Allerdings sollte es den Kommunen möglich sein, selbstbestimmt zu entscheiden, ob sie beratende Ausschüsse auch nicht-öffentlich tagen lassen. Die gefundene Regelung stellt aus Sicht von Mehr Demokratie eine gute Abwägung dar.

Die Stellungnahme von Mehr Demokratie kann hier heruntergeladen werden.

Der komplette Gesetzentwurf kann hier heruntergeladen werden.

Außerdem wird der gesamte Vorgang im Portal zur Beteiligtentransparenzdokumentation des Thüringer Landtags abgebildet: https://beteiligtentransparenzdokumentation.thueringer-landtag.de/7-6299/.