01. Februar 2017

Mehr Demokratie Thüringen veröffentlicht Vorschläge für eine Steigerung der Wahlbeteiligung

Die Mitgliederversammlung des Thüringer Landesverbandes hat am 28. Januar 2017 einen Leitantrag beschlossen mit acht Vorschlägen für mehr Demokratie beim Wählen. Damit soll der stetig sinkenden Wahlbeteiligung entgegengewirkt werden. Mehr Demokratie Thüringen will mit der Resolution eine überparteiliche Initiative anregen. Am 8. Juni wird eine Veranstaltung im Thüringer Landtag das Thema aufgreifen.

Von Karolin Schulz

Ziel ist es, dass die Wählerschaft stärkeren Einfluss auf das Wahlergebnis bekommt. Damit wird die Wahl attraktiver, der Wahlkampf interessanter und die Politik lebendiger. Daher sollen Wählerinnen und Wähler durch Kumulieren und Panaschieren und die Vergabe von mehr als zwei Stimmen die von den Parteien aufgestellten Listen verändern können. Eine solche Änderung im Wahlrecht hatte Mehr Demokratie Thüringen bereits 2013 gefordert und in einem Papier mit dem Titel "Einfluss der Wählerinnen und Wähler stärken" ausführlich erläutert.

Ein weiterer Vorschlag ist die sogenannte Proteststimme. Damit könnten Bürgerinnen und Bürger, die keine der Parteien wählbar finden oder ihren Protest gegen das Gesamtangebot ausdrücken wollen, sich ausdrücklich enthalten und einen leeren Stimmzettel abgeben. Diese Proteststimmen wären auszuzählen und als Teil des Wahlergebnisses auch bekannt zu geben.
Damit Wählerstimmen nicht an der Sperrklausel hängenbleiben, könnte eine „Ersatzstimme“ könnte Abhilfe schaffen. Protest- und Ersatzstimme werden hier näher erläutert.
 
Um den Wahlgang zu erleichtern, schlagen wir vor, die Briefwahlunterlagen automatisch mit der Wahlbenachrichtigung an alle Wählerinnen und Wähler zu senden. Diese Praxis gibt es in der Schweiz und den USA. Mit den Wahlunterlagen könnte auch eine offizielle Information zu Kandidierenden und zu den antretenden Parteien verschickt werden.

Falls rechtzeitig vor der Landtagswahl keine Wahlrechtsreform zustande kommt, sollte es den Kommunen ermöglicht werden für Kommunalwahlen einzelne Instrumente auszuprobieren. Hier wäre eine Änderung des Kommunalwahl-Gesetzes notwendig. Was sich in einzelnen Kommunen an Wahlverfahren bewährt hat, könnte später für alle Kommunen oder die Landtagswahl eingeführt werden. Damit könnte ausgeglichen werden, dass auch in anderen Ländern Erfahrungen fehlen.

Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche heute in Thüringen an den Kommunalwahlen teilnehmen. Dies sollte auch für die Landtagswahlen gelten. Mit der demografischen Entwicklung geraten junge Menschen zunehmend in die Minderheit - durch die Absenkung des Wahlalters könnten sie sich selbst stärker für ihre Belange einsetzen. Zudem gäbe es so die Chance, vor dem ersten Urnengang in der Schule das demokratische System genauer zu betrachten. Auch die Absenkung des Wahlalters ist eine langjährige Forderung von Mehr Demokratie Thüringen, die schon 2013 von der Mitgliederversammlung verabschiedet wurde.

Eine Steigerung der Wahlbeteiligung kann auch durch mehr politische Bildung und durch den Ausbau der direkten Demokratie erreicht werden. Wenn die Wahl von Parteien und Personen von Sachentscheidungen entkoppelt wird, können die Bürgerinnen und Bürger können in der Sache mitentscheiden, statt Volksvertreter für etwas abzustrafen. Wir werben daher weiterhin für eine Reform der direkten Demokratie auf Landesebene. Dazu sollte die Einführung von fakultativen Referenden gehören, aber auch eine Absenkung der Hürden für Volksbegehren und Bürgeranträge sowie die Lockerung des Finanztabus für Volksbegehren.