100 Jahre Frauenwahlrecht

Am morgigen Montag, 12. November, findet eine gemeinsame Veranstaltung der rot-rot-grünen Koalitionsfraktionen, des Landesfrauenrats und Mehr Demokratie Thüringen e.V. mit dem Titel „Frauenwahlrecht – Wie Frauen Einfluss nehmen konnten“ anlässlich 100 Jahre Frauenwahlrecht von 15 bis 18 Uhr im Raum 125/125a im Thüringer Landtag, Erfurt, Jürgen-Fuchs-Straße 1, statt, zu der alle Interessierten herzlich eingeladen sind.

Presseinformation zur Veranstaltung "100 Jahre Frauenwahlrecht - Wie Frauen Einfluss nehmen können"

Am 12. November 1918 wurde das Frauenwahlrecht eingeführt. „Das war eine große Errungenschaft – erstritten und erkämpft von mutigen Frauen, die sich für die gesetzliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern eingesetzt haben. Angesichts des bevorstehenden 100. Jahrestages erklären Anja Müller (Fraktion DIE LINKE), Diana Lehmann (SPD) und Astrid Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

„Das Jubiläum ist nicht nur ein Grund zum Feiern und zur historischen Reflexion, sondern auch Anlass, nach vorn zu blicken und weitere notwendige Veränderungen anzuregen. Dabei geht es uns darum, die Benachteiligung von Frauen weiter abzubauen und Gestaltungsmöglichkeiten von Frauen in Gesellschaft und Politik maßgeblich zu erweitern. Die Einführung des Frauenwahlrechts ist nicht der einzige notwendige Baustein, um die Gleichstellung von Frauen in der Politik Wirklichkeit werden zu lassen. Hierzu gehören neben der Diskussion um ein Parititätsgesetz zur geschlechterparitätischen Besetzung der BewerberInnenliste bei Wahlen auch Aktivitäten zur Selbstermächtigung der Frauen, sich in der Politik auf gleicher Augenhöhe mit ihren männlichen Kollegen bewegen zu können Darüber hinaus müssen Frauen diskriminierende Mechanismen im politischen Alltag durchbrochen und verändert werden – zugunsten einer tatsächlichen Gleichstellung der Frauen.“

 

<link https: www.thueringer-landtag.de service presse pressemitteilungen external-link-new-window internal link in current>Pressinformation des Thüringer Landtags
Nr. 228/2018 - 9. November 2018

Jung: 100 Jahre Frauenwahlrecht –  ein Meilenstein in der Demokratie

Landtagsvizepräsidentin zum Jubiläum am kommenden Montag
 
Am kommenden Montag (12. November 2018) jährt sich die Einführung des Frauenwahlrechts zum 100. Mal. Dazu erklärte Landtagsvizepräsidentin Margit Jung vorab in Erfurt: 
 
„Es ist erst 100 Jahre her, dass Frauen dieses so elementare Grundrecht in Deutschland durchsetzen konnten. Ein Meilenstein, aber längst noch keine wirkliche Gleichberechtigung. Viele Rechte haben sich engagierte Frauen in den letzten 100 Jahren erkämpft, so manches freilich ist bis heute Wunschdenken geblieben – wie etwa gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Es ging um mehr als das aktive und passive Wahlrecht. Erkämpft wurde das Recht zur Mitwirkung und Mitgestaltung in allen Lebensbereichen, ein entscheidender Durchbruch. Heute brauchen wir neue Maßnahmen, um mehr Gleichberechtigung demokratisch zu leben. Heute wählen wir Frauen selbstverständlich: Nicht nur unser Parlament, sondern auch unseren Lebensentwurf. Dabei verdienen wir nicht nur praktische Unterstützung, gerade was die Vereinbarung von Familie und Beruf angeht. Sondern wir verdienen auch Respekt, egal wie wir uns entscheiden. 
 
Bis heute bietet das Stimmrecht Frauen in Deutschland ein hervorragendes Werkzeug, ihren Interessen Gehör zu verschaffen – wenn sie es nutzen, um fortschrittlichen und geschlechtergerechten Ideen zu politischen Mehrheiten zu verhelfen.
 
100 Jahre Frauenwahlrecht können nur als Ansporn dienen, den Kampf für eine tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter weiter zu führen.“

Hintergrund:
 Am 12. November 1918 verkündet der Rat der Volksbeauftragten in seinem Aufruf „An das deutsche Volk“: „Alle Wahlen zu öffentlichen Körperschaften sind fortan nach dem gleichen, geheimen, direkten, allgemeinen Wahlrecht auf Grund des proportionalen Wahlsystems für alle mindestens 20 Jahre alten männlichen und weiblichen Personen zu vollziehen.“ Damit erlangt das Wahlrecht für Frauen in Deutschland erstmals Gesetzeskraft. Quelle: Deutscher Bundestag

Als erstes Land weltweit gewährte Südaustralien 1894 das allgemeine aktive und passive Wahlrecht. Im Jahr 1906 kam Finnland als erstes europäisches Land hinzu. 1918 gaben neben Deutschland auch Österreich, Polen und Russland ihre Zustimmung zum Frauenwahlrecht. 
 
Der Freistaat Thüringen belegt mit einem aktuellen Frauenanteil von 40.6 Prozent im Landtag eine Spitzenposition in Deutschland. Von 91 Abgeordneten sind 37 Parlamentarier Frauen. (Stand: November 2018). 

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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