15. Jahrestag der Volksbegehrens-Reform in Thüringen

Regeln für Volksbegehren gehören erneut auf den Prüfstand - Reformansätze von Regierung und CDU vereinen

Am kommenden Dienstag jährt sich zum fünfzehnten Mal die Entscheidung des Thüringer Landtages über eine Reform der Volksbegehren und Volksentscheide in Thüringen. Daran erinnert das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen, das diese Reform mit einem Volksbegehren im Jahr 2000 angestoßen hatte.

Am 13. November 2003 hatte der Landtag einstimmig eine Verfassungsreform beschlossen und damit die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene gesenkt. Zuvor hatten 387.469 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren unterzeichnet. Auf Antrag der Landesregierung wurde das Volksbegehren jedoch im September 2001 vom Thüringer Verfassungsgericht für unzulässig erklärt. Danach haben die Landtagsfraktionen neun Monate lang über eine Reform verhandelt und schließlich einen Kompromiss beschlossen.

Damit wurde die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 14 auf 10 Prozent und das Zustimmungsquorum für Volksentscheide über einfache Gesetze von 33 auf 25 Prozent gesenkt. Zudem wurde das Durchführungsgesetz novelliert, das bis heute zu einem der modernsten in Deutschland zählt. Die Hürde für den Bürgerantrag, mit dem das Parlament verpflichtet werden kann, sich mit einem Thema zu befassen, wurde damals von 120.000 auf 50.000 Unterschriften gesenkt.

"15 Jahre nach der Reform gehören die Regeln für Volksbegehren erneut auf den Prüfstand", so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. In der Hälfte der Bundesländer seien die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene mittlerweile niedriger als in Thüringen. "Es ist überfällig, finanzwirksame Volksbegehren endlich zuzulassen und die Volksbegehrens-Hürde zu senken, wie das die rot-rot-grüne Koalition aktuell vorschlägt." Gleichzeitig solle der Landtag den Vorschlag der CDU zur Einführung fakultativer Referenden aufnehmen, so dass die Bürger Politik korrigieren könnten. "Beide Reformansätze gehören auf den Tisch und Regierung und CDU an den Tisch. Gelingt es, die Vorschläge zu vereinen, könnte Thüringen erneut Verfassungsgeschichte schreiben", so Beck.

Reformbedürftig sei auch der Bürgerantrag. Trotz der 2003 abgesenkten Hürde habe es seit Bestehen der Thüringer Verfassung noch nie einen erfolgreichen Bürgerantrag gegeben. Auf kommunaler Ebene dagegen bewähre sich das Instrument und belebe die politische Diskussion zwischen Wählern und Gewählten.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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