250.033 Bürgerinnen und Bürger haben das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen" unterzeichnet und sich so für fair geregelte Bürgerbegehren ausgesprochen. Dies entspricht 12,76 Prozent der Stimmberechtigten. Die am 20. März dieses Jahres gestartete Unterschriftensammlung war am 19. Juli zu Ende gegangen. Das 19 Organisationen starke Mehr Demokratie-Bündnis geht damit von einem Erfolg des Volksbegehrens aus. Der Anteil ungültiger Unterschriften könne mit Sicherheit ausgeglichen werden.
Damit ein Volksbegehren erfolgreich ist, müssen in Thüringen zehn Prozent der Stimmberechtigten unterschreiben. Nach der letzten amtlichen Veröffentlichung des Thüringer Landesamtes für Statistik vom 31. Dezember 2006 sind in Thüringen 1.960.053 Einwohner stimmberechtigt. Für ein erfolgreiches Volksbegehren werden also derzeit 196.005 gültige Unterschriften benötigt.
"Mehr als tausend Menschen waren für das Volksbegehren auf den Straßen und Plätzen unterwegs und haben gezeigt, was bürgerschaftliches Engagement bewegen kann. Schließlich haben sich mehr als 250.000 Menschen in ihre eigenen Angelegenheiten eingemischt. Das waren vier gute Monate für den Freistaat Thüringen", so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen.
Das Volksbegehren habe eine thüringenweite Diskussion über die Beteiligungsrechte ausgelöst. Ausnahmslos aus allen 967 Gemeinden Thüringens lägen Unterschriftsbögen vor. 13 der 17 Landkreise und alle sechs kreisfreien Städte hätten die Zehn-Prozent-Hürde ebenso übersprungen wie 422 Gemeinden.
Nach Überprüfung der Unterschriften durch die Meldebehörden obliegt es der Landtagspräsidentin, das Volksbegehren für "zustande gekommen" zu erklären. Der Landtag muss sich dann binnen sechs Monaten mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens befassen. Lehnt er diesen ab, kommt es binnen weiterer sechs Monate zum Volksentscheid.
Das Volksbegehren zielt auf eine Reform der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen. Insbesondere sollen mehr Themen für Bürgerbegehren zugelassen und die für Bürgerbegehren notwendige Zahl der Unterschriften gesenkt werden. Das Volksbegehren war gestartet worden, weil die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag eine Reform der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene verweigert hatte. Nach dem Start des Volksbegehrens hat die CDU selbst einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, mit dem die Bürgerbegehren reformiert werden sollen. Im Unterschied zu dem Volksbegehren will sie jedoch die freie Unterschriftensammlung abschaffen und die Amtseintragung einführen. Dies lehnt das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen konsequent ab.
"Wir sind fairen Bürgerbegehren in Thüringen ein gutes Stück näher gekommen und haben uns das Recht auf einen Volksentscheid erkämpft", so Beck. "Eine Reform der Bürgerbegehren ist nun nicht mehr von der regierenden CDU abhängig."
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982