30 Jahre Gemeindeordnung: Fachverband veröffentlicht Sonderbericht zu direkter Demokratie in Sachsen-Anhalts Kommunen

+++ Mehr Demokratie: Auswertung der vergangenen 30 Jahre zeigt Reformbedarf +++ Verfahren häufig unzulässig +++ Gebietsreformen bestimmendes Thema

Anlässlich des Jubiläums der Gemeindeordnung und des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt veröffentlicht der Fachverband Mehr Demokratie am heutigen Donnerstag (26.9.) einen Sonderbericht zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Der Bericht erfasst und analysiert Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Kommunen. Seit 1994 gab es landesweit insgesamt 276 Verfahren, darunter 124 von unten initiierte Bürgerbegehren.

„Seit 30 Jahren können die Bürger in Sachfragen selbst entscheiden. Leider passiert das immer noch selten, was lange auch an den hohen Hürden lag, die die Mitsprache erschwerten“, sagt Christian König, Koordinator von Mehr Demokratie in Sachsen-Anhalt.

Nach Angaben von Mehr Demokratie werden pro Jahr neun direktdemokratische Verfahren eingeleitet. Auffällig sei, dass darunter nur vier von den Bürgern initiierte Bürgerbegehren sind. Die weiteren Verfahren sind durch den Gemeinde- oder Stadtrat angesetzte Bürgerentscheide. Das sei vor allem darauf zurückzuführen, dass viele Bürgerentscheide zu Gebietsreformen stattfanden, die von den Kommunalvertretungen eingeleitet worden. 184 der insgesamt 276 Verfahren betrafen dieses Thema. Gleichzeitig konnten die Bürgern über viele Jahre nur zu wenigen Themen selbst einen Bürgerentscheid erwirken.

Die Anzahl der Bürgerbegehren, die aus formalen Gründen für unzulässig erklärt werden, liegt bei 35 Prozent und ist im bundesweiten Vergleich sehr hoch. Der Bericht zeigt, dass die durchschnittliche Anzahl unzulässiger Bürgerbegehren nach einer Reform aus dem Jahr 2014 deutlich sank.

Mehr Demokratie fordert weitere Reformen, um die direkte Demokratie zu verbessern. „Bürgerentscheide sollten auch über Bauprojekte stattfinden, die Unterschriftenhürde muss noch einmal gesenkt werden. Das schafft mehr zulässige Bürgerbegehren und verringert den Frust auf allen Seiten“, so König. Zudem sollten das Land und die Kommunen mehr über die Mitbestimmungsmöglichkeiten informieren.

 

+++ Hintergrund

Mehr Demokratie erfasst als größter Verein für direkte Demokratie gemeinsam mit dem Institut für Demokratie- und Partizipationsforschung IDPF der Bergischen Universität Wuppertal Bürgerbegehren in Deutschland und wertet sie aus. Der komplette Bürgerbegehrensbericht kann hier heruntergeladen werden: https://s-anhalt.mehr-demokratie.de/fileadmin/pdf/2024/2024-09-11_MD-ST_BB-Bericht-2024.pdf.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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