Aufgabenzuschnitt des Bürgerbeauftragten jetzt diskutieren Wahlmodus ändern und öffentliche Anhörung vorsehen

Einen neuen Aufgabenzuschnitt für das Amt des Bürgerbeauftragten fordert der Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie. Für eine solche Klärung sollte die derzeitige Vakanz genutzt werden. Dazu gehöre auch, die Kompetenzen des Bürgerbeauftragten im Verhältnis zum Petitionsausschuss neu auszutarieren. Zudem habe sich die Landesregierung im Koalitionsvertrag verpflichtet, das Gesetz über den Bürgerbeauftragten zu novellieren und um die Funktion eines Demokratiebeauftragten zu erweitern

„Die Palette der Aufgabenfelder um das Demokratiethema zu erweitern, ist schlüssig“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. Damit könne stärker als bisher analysiert werden, wie die Instrumente der Bürgerbeteiligung und der direkten Demokratie genutzt werden und wie sie zu gestalten seien. „Die Landesregierung sollte jetzt mit ihren Vorschlägen in die Diskussion einsteigen.“

Da der Bürgerbeauftragte auf das Vertrauen der Bevölkerung angewiesen sei, sollte er nach Ansicht von Mehr Demokratie direkt vom Volk gewählt werden. Mindestens aber, wenn der Landtag weiterhin den Bürgerbeauftragten wählt, müsste hierfür eine Zwei-Drittel-Mehrheit vorgesehen werden. „Es sollte ausgeschlossen werden, dass die Regierungsmehrheit sich Beauftragte mit Kontrollfunktion allein berufen kann“, so Beck.

Mehr Demokratie fordert zudem vor der Wahl von Beauftragten öffentliche Anhörungen. Dies könne helfen, die erforderliche politische und sachliche Kompetenz bei der Besetzung zu betonen. Dafür müssten die Anhörungen auch für Fragen aus der Bürgerschaft offen sein. Diese könnten über ein Internetportal gestellt und von Abgeordneten bei der Anhörung aufgegriffen werden.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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