Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen zum Beschluss des Innenausschusses: "CDU respektlos gegenüber Volksbegehren" - Volksentscheid immer wahrscheinlicher

Der Innenausschuss des Thüringer Landtages hat am heutigen Freitagmorgen in einer Son­dersitzung den Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Stärkung des bürgerschaftlichen Enga­gements zur Beschlussfassung empfohlen. Offensichtlich soll der Gesetzentwurf, mit dem neben Änderungen im Wahlrecht auch die Bedingungen für Bürgerbegehren und Bürgerent­scheide im Freistaat geändert werden sollen, noch im Oktober mit Mehrheit der CDU-Fraktion beschlossen werden.

 

Nach Ansicht des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen kollidiert die geplante Gesetzesänderung mit dem Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen", mit dem Bürgerbegehren und Bürgerentscheide reformiert werden sollen. Am 4. August d.J. waren 250.982 Unterschriften für das Volksbegehren übergeben worden. Derzeit wird die Stimmberechtigung überprüft.

 

"Während das Volksbegehren auf dem Weg in den Landtag ist, um dort diskutiert zu werden, betoniert die CDU ihre Position. Das ist respektlos gegenüber dem Volksbegehren", so Bündnis-Sprecher Ralf-Uwe Beck. "Wie soll das Volksbegehren ernsthaft im Landtag disku­tiert werden, wenn die Mehrheitsfraktion sich jetzt festlegt?" Damit werde das Ergebnis einer Befassung mit dem Volksbegehren vorweggenommen, bevor das Volksbegehren auf der Tagesordnung steht. "Die CDU disqualifiziert sich damit selbst als undemokratisch." Zudem begebe sich die CDU auf verfassungsrechtliches Glatteis, wenn sie bei einem laufenden Volksbegehren die Gesetzeslage ändert, auf die sich das Volksbegehren bezieht. Das in der Verfassung garantierte Volksgesetzgebungsverfahren kann nicht untergraben werden. "Der Volksentscheid wird mit dem Beschluss des Innenausschusses immer wahrscheinlicher."

 

Das Mehr Demokratie-Bündnis rechnet damit, dass frühestens Ende Oktober das Volksbe­gehren von der Landtagspräsidentin für "zustande gekommen" erklärt wird. Dann muss der Landtag den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung nehmen und innerhalb von sechs Monaten abschließend beraten. Lehnt der Landtag ab, kommt es binnen weiterer sechs Monate zum Volksentscheid.

 

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

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