Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen zum CDU-Vorschlag für Bürgerbegehrens-Reform:

"Zuckerbrot und Peitsche"

Volksbegehren geht weiter

„Zuckerbrot und Peitsche“, so lässt sich der Vorschlag der CDU-Fraktion im Thüringer Land­tag für eine Reform der Bürgerbegehren und Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene nach Ansicht des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen beschreiben. Mit dem „Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“ präsentiert die CDU zwar Vorschläge, die sich an die bürgerfreundlichen bayerischen Regeln anlehnen. Gleichzeitig konterkariert sie die eigenen Reformvorschläge, indem sie die freie Unterschriftensammlung für Bürgerbegehren in den Kommunen abschaffen und die Amtseintragung einführen will.

 

Die Abschaffung der freien Sammlung ist für das Thüringer Mehr Demokratie Bündnis nicht akzeptabel. „Unser Volksbegehren für fair gestaltete Bürgerbegehren ist auch und gerade angesichts der CDU-Vorschläge notwendig. Die Unterschriftensammlung geht unvermindert weiter“, so Bündnis-Sprecher Ralf-Uwe Beck. Thüringen wäre, wenn die Vorschläge der CDU Gesetz werden, das einzige Bundesland mit einer Amtseintragung für die kommunale direkte Demokratie. „Der Vorschlag ist albern. Die Amtseintragung widerspricht dem Geist der direk­ten Demokratie und baut unnötige Hürden auf.“ Die Landesregierung hatte die Amtseintra­gung bereits bei der Novellierung der Kommunalordnung im Jahr 2002 vorgeschlagen, ange­sichts von Protesten jedoch wieder zurückgezogen.

 

Auch in anderen Punkten bleibt der CDU-Vorschlag hinter dem Volksbegehren „Mehr Demo­kratie in Thüringer Kommunen“ zurück. Die Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren soll nach sechs verschiedenen Gemeindegrößen gestaffelt sein und zwischen fünf und zehn Pro­zent liegen. Das Volksbegehren schlägt wegen der vielen kleinen Thüringer Gemeinden ein­heitlich sieben Prozent vor, maximal 7.000 Unterschriften. Auch soll die im Ländervergleich kürzeste Frist für die Unterschriftensammlung zu Bürgerbegehren von acht Wochen unange­tastet bleiben. Enttäuschend ist auch, dass die CDU den Zwang zum Kostendeckungsvor­schlag nicht liberalisieren will. Positiv kann der sehr knappe Themenausschluss für Bürger­begehren und die Einführung der direkten Demokratie auf Landkreisebene gewertet werden.

 

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

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Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
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