Bürgerbegehrens-Bericht verzeichnet für Thüringen Anstieg 13 neue Bürgerbegehren im Jahr 2019 Thüringen unter den ostdeutschen Bundesländern vorn

Der vom Verein Mehr Demokratie heute vorgelegte Bürgerbegehrens-Bericht weist für Thüringen 13 neue direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene im Jahr 2019 aus. Vier der neu eingereichten Verfahren kamen bereits zur Abstimmung. Damit verzeichnet Thüringen einen Anstieg der direktdemokratischen Praxis. 2018 waren es zehn neu gestartete Verfahren, 2017 lediglich neun.

Unter den ostdeutschen Ländern wurden in Thüringen im vergangenen Jahr die meisten Bürgerbegehren gestartet, in Sachsen waren es zwölf, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern je sechs und in Sachsen-Anhalt fünf.

Insgesamt sind seit Einführung der Thüringer Kommunalordnung 1994 im Freistaat bisher 212 Verfahren eingeleitet worden. 208 wurden von den Bürgerinnen und Bürger initiiert, vier gehen auf einen Gemeinderats-Beschluss zurück. 62 Verfahren führten zu Bürgerentscheiden.

„Die 2009 mit einem Volksbegehren durchgesetzte Reform der kommunalen direkten Demokratie und das 2016 vom Landtag verabschiedete detaillierte Regelwerk zahlen sich aus: Die Bürgerinnen und Bürger haben ein verlässliches Instrument in den Händen, selbst aktiv zu werden, kommunalpolitische Akzente zu setzen oder Politik zu korrigieren“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. Das Thüringer Gesetz für das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sei das modernste in ganz Deutschland.

Deutschlandweit zählt der Bürgerbegehrens-Bericht 358 neue Verfahren für 2019 und seit Einführung der direkten Demokratie 1956 in dem ersten Bundesland (Baden-Württemberg) insgesamt 8.099.

„Mit der direkten Demokratie können Bürgerinnen und Bürger in ausnahmslos allen Bundesländern eine Sache selbst in die Hand nehmen und sich so von Verwaltung und Politik unabhängig machen. Das spornt die Politik an, drängende Probleme anzugehen sowie Kritik und Ideen aus der Bevölkerung ernst zu nehmen“, so Beck. „Der entscheidende Impuls für einen Ausbau der direkten Demokratie geht auf die friedliche Revolution im Herbst ’89 und den Zentralen Runden Tisch der DDR zurück. Ganz selbstverständlich wurde in den neuen Ländern mit den Kommunal- und Landesverfassungen die direkte Demokratie eingeführt, erst danach in den alten Bundesländern.“

Erarbeitet wird der alle zwei Jahre erscheinende Bericht in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Bürgerbeteiligung an der Bergischen Universität Wuppertal und der Forschungsstelle Bürgerbeteiligung und direkte Demokratie an der Philipps-Universität Marburg.

Den kompletten Bericht finden Sie hier!

 

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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