Drei von zehn Bürgerbegehren unzulässig

Mehr Demokratie kritisiert Regeln für direkte Demokratie

Die Regeln für kommunale Bürgerbegehren in Rheinland-Pfalz sind verbesserungsbedürftig. Dieses Fazit zieht die Initiative „Mehr Demokratie“ im heute veröffentlichten Bürgerbegehrensbericht für Rheinland-Pfalz. Laut der Studie ist das Land mit 212 direkt-demokratischen Verfahren in 23 Jahren bundesweit Schlusslicht. „In Bayern finden pro Jahr 130 Verfahren statt. In Rheinland-Pfalz wurden Bürgerbegehren und Ratsreferenden in vielen Gemeinden des Landes dagegen noch nie angewandt“, stellt Gert Winkelmeier, Mitglied im Landesvorstand von Mehr Demokratie, fest.

 

Für die geringe Zahl der Verfahren macht Mehr Demokratie die bis 2010 geltenden hohen Hürden für Bürgerbegehren verantwortlich. Kritikwürdig sind für den Verein insbesondere der Ausschluss von Bürgerbegehren zu Bauprojekten und die hohe Unterschriften- und Abstimmungshürde. Derzeit muss ein Bürgerbegehren je nach Gemeindegröße von fünf bis neun Prozent aller Stimmberechtigten unterschrieben werden, damit es zum Bürgerentscheid kommt. Dort braucht das Begehren dann neben der Abstimmungsmehrheit die Stimmen von mindestens 15 Prozent aller Stimmberechtigten.

 

Zwei 2010 und 2016 vom Landtag beschlossene Reformen der Regelungen für die direkte Demokratie haben laut Mehr Demokratie für eine geringfügige Verbesserung der Zahlen geführt. „Die Anzahl der Verfahren ist leicht angestiegen, außerdem gab es seit 2010 keine ungültigen Bürgerentscheide mehr. Immer noch werden Bürgerbegehren aber oft aus unnötigen Gründen für unzulässig erklärt“, kritisiert Winkelmeier. Auch durch die Reformen habe sich der Anteil kaum verringert. Immer noch würden drei von zehn Bürgerbegehren durch Fallstricke in der Gemeindeordnung zum Straucheln gebracht. In Bayern seien es hingegen nur 16 Prozent.

 

Hauptgründe für die Unzulässigkeit von Bürgerbegehren sind danach der Ausschluss von Bürgerbegehren zu Bauprojekten und das Verpassen der Einreichungsfrist. Richtet sich ein Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss, müssen die notwendigen Unterschriften dafür spätestens vier Monate nach diesem Beschluss vorliegen. „Wir plädieren deshalb dafür, Bürgerbegehren zu Stadtentwicklungsfragen zu ermöglichen und die Frist zu streichen“, sagt Winkelmeier. In 13 von 16 Bundesländern seien Begehren zu Bebauungs- und Flächennutzungsplänen erlaubt. Länder wie Bayern und Schleswig-Holstein verzichteten zudem auf Fristen für Bürgerbegehren.

 

Von den von 1994 bis Ende 2016 durchgeführten 212 direkt-demokratischen Verfahren waren 195 Bürgerbegehren, von denen 79 zum Bürgerentscheid führen. 17 weitere Bürgerentscheide fanden auf Initiative von Gemeinderäten statt. Die Erfolgsquote der Bürgerbegehren liegt bei rund 40 Prozent. Thematisch ging es oft um Sozial- und Bildungseinrichtungen, Infrastrukturprojekte wie Rathausneubauten, um Verkehrsfragen und Einkaufszentren, aber auch wiederholt um Gemeindezusammenschlüsse.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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