Erdrutschsieg für direkte Demokratie in Thüringen

Pressemitteilung des Bundesverbandes von Mehr Demokratie e.V.

Landtag übernimmt Volksbegehren für „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“

 

Der Thüringer Landtag hat am heutigen Freitag (3. April) den Gesetzentwurf des Volksbegehrens „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ mit großer Mehrheit beschlossen. In Zukunft wird es im Freistaat faire Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide geben.

 

Um das Volksbegehren hatte es einen monatelangen Streit gegeben. Die CDU hatte im Oktober vergangenen Jahres mit einem eigenen Gesetz nicht nur die freie Unterschriftensammlung abgeschafft und die Amtseintragung eingeführt, sondern auch die Grundlage für das Volksbegehren, die Thüringer Kommunalordnung, mitten im laufenden Verfahren geändert. Wenige Tage danach wurde das Volksbegehren offiziell für erfolgreich erklärt. Nun hat der Landtag mit einem Begleitgesetz zum Volksbegehren die freie Unterschriftensammlung wieder eingeführt.

 

„Nach fünf Jahren Arbeit für die direkte Demokratie in Thüringen kommen die Bürgerinnen und Bürger nun endlich zu ihrem Recht“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen. „Die Forderung nach direkter Demokratie wurde im Herbst 1989 laut. Im Jubiläumsjahr der friedlichen Revolution haben sich die Bürger faire Bürgerbegehren selbst zum Geschenk gemacht.“

 

Damit kann das grüne Herz Deutschlands im bundesweiten Vergleich deutlich aufholen: Vom Schlusslicht in Sachen Bürgerbegehren rückt Thüringen auf Platz vier vor und liegt nun knapp hinter Berlin, Hamburg und Bayern. „Die Thüringer haben sich mit ihren 250.982 Unterschriften für das Volksbegehren in die Oberliga der direkten Demokratie gespielt“, so Beck.

 

Wie dringend notwendig die Reform der Bürgerbegehren in Thüringen war, zeigt ein Vergleich: Der Freistaat erlebte in 15 Jahren nur 69 Bürgerbegehren, von denen 38 Prozent zudem für ungültig erklärt wurden. In Bayern gab es im gleichen Zeitraum 1.750 Bürgerbegehren.

 

In Thüringen werden die Hürden für Bürgerbegehren auf sieben Prozent gesenkt. Sie lagen vor dem Volksbegehren bei 13 bis 17 Prozent. Das zugelassene Themenspektrum wird erweitert. Zudem wird der Bürgerantrag, mit dem erreicht werden kann, dass sich ein Gemeinderat mit einem Thema befassen muss, zum Einwohnerantrag weiterentwickelt. Unterschreiben können hier nun auch Jugendliche ab 14 Jahren sowie ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger.

 

Im Gegenzug für das Einlenken der CDU haben die Oppositionsfraktionen und das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen ihre Klagen vor dem Landesverfassungsgericht gegen das Vorgehen der CDU im vergangenen Herbst zurückgezogen.

 

Den vollständigen Gesetzentwurf des Volksbegehrens unter thueringen.mehr-demokratie.de/fileadmin/md-thueringen/pdf/2007-gesetzentwurf-vb.pdf

 

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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