Erstes Transparenz-Ranking: Thüringen Schlusslicht

Transparenzgesetz notwendig: Statt Holschuld der Bürger Bringschuld der Behörden

Thüringen rangiert bei dem ersten Transparenz-Ranking, das der Verein Mehr Demokratie gemeinsam mit der Open Knowledge Foundation (OKF) am heutigen Donnerstag in Berlin vorgestellt hat, auf Platz 10. Für das Transparenz-Ranking wurden die Informationsfreiheits- und Transparenzgesetze der 16 Bundesländer analysiert, bewertet und verglichen.

Thüringen erhielt von möglichen 100 Punkten lediglich 32 und bildet so mit dem Saarland und Baden-Württemberg das Schlusslicht unter den Ländern, in denen die Informationsfreiheit geregelt ist. Vier Länder haben bisher keinerlei gesetzliche Grundlage geschaffen.

Attestiert werden dem Freistaat unzureichende Informationsrechte und damit ein dringender Reformbedarf. Negativ schlagen die mangelhaften Pflichten zur Veröffentlichung zu Buche. Hier gilt das Hamburger Transparenzgesetz als vorbildlich, das Hamburg zum Spitzenreiter des Rankings macht. „Thüringen sollte sich an Hamburg orientieren und die Holschuld der Bürger in eine Bringschuld der Behörden umwandeln“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Thüringer Landesverbandes von Mehr Demokratie e.V.. Beispielsweise sollten Verträge der Daseinsvorsorge, Gutachten und Studien, die von Behörden in Auftrag gegeben und mit Steuergeldern finanziert wurden, sowie Verbraucherinformationen ganz selbstverständlich über ein zentrales Internetportal veröffentlicht werden. Hierzu sollten auch die Kommunen verpflichtet werden, zumal hier das Interesse aus der Bürgerschaft am größten sein dürfte. Für Informationen, die nicht aktiv veröffentlicht werden müssen, sollte es einfache Beantragungswege und kurze Antwortfristen geben.

Am schlechtesten schneidet der Freistaat im Transparenz-Ranking in der Kategorie „Gebühren“ ab. „In Thüringen ist der Zugang zu Informationen vom Geldbeutel abhängig. Das erschwert Bürgerbeteiligung und grenzt sozial Schwächere aus“, so Beck. „Die finanzielle Hürde muss aus dem Weg geräumt werden.“ Zu stärken seien zudem die Kontrollrechte des Informationsfreiheitsbeauftragten, dem es möglich sein sollte, einzugreifen, wenn Behörden willkürlich die Einsicht in Akten verweigern.

Mehr Demokratie e.V. begrüßt den vom Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unterbreiteten <link https: www.tlfdi.de tlfdi informationsfreiheit vorschlag-transparenzgesetz external-link-new-window external link in new>Vorschlag für ein Transparenzgesetz und das Vorhaben der Koalition, noch in diesem Frühjahr ein modernes Gesetz auf den Weg zu bringen. Auch das von der Landesregierung bereits eingerichtete Zentrale Informationsregister ist nach Ansicht von Mehr Demokratie der richtige Ansatz, an den gut angeknüpft werden könne.

Der Ländervergleich könne helfen, eine wirkliche Reform auf den Weg zu bringen. So wird sich Thüringen an den Ländern messen lassen müssen, die ihren Bürgern einen niedrigschwelligen Zugang zu öffentlich relevanten Informationen ermöglichen. „Thüringen kann sich auf einen vorderen Platz vorarbeiten, wenn die Vorschläge des Datenschutzbeauftragten tatsächlich Gesetz werden“, so Beck. Die Vorschläge waren im Februar des vergangenen Jahres öffentlich präsentiert worden.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

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Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
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