Forst a. d. Weinstraße: Erster Bürgerentscheid

Bürger können über Parkplatzfrage abstimmen

In Forst an der Weinstraße wird es am 14. März 2021, parallel zu Landtagswahl, zu einem Bürgerentscheid kommen. Die Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, über die Frage „Sind Sie dafür, dass der Parkplatz am nördlichen Ortseingang Eigentum der Gemeinde bleibt?“ abzustimmen. „Geschafft! Wir – die Forster Bürger*innen – stimmen am 14.03.2021 über das Hotelprojekt ab.", freut sich Daniela Hook von der Bürgerinitiative „Forst für Bürgerentscheid“.

In Forst plant das Bauunternehmen Ruppert aus Esch am Ortseingang ein 63-Zimmer-Hotel mit Wellness- und Spa-Bereich zu bauen. Das Unternehmen stellte dafür eine Bauvoranfrage, am 30. Juni entschied der Gemeinderat das Bauvorhaben anzunehmen. Gegen diesen Ratsbeschluss gründete sich eine Initiative mit einem ersten Bürgerbegehren, welches aber nicht weiter verfolgt wurde. Stattdessen wurde Ende Oktober ein zweites Bürgerbegehren initiiert, über das im Bürgerentscheid abgestimmt wird. Bei dieser Abstimmung geht es aber, wie die Frage schon zeigt, um den Erhalt eines Parkplatzes als Eigentum der Gemeinde. Dieser müsse verkauft werden, damit das Hotel wie geplant gebaut werden kann.

Die Bürgerinitiative kritisiert den Hotelplan. Das Projekt sei zu groß geplant und habe deshalb einen negativen Einfluss auf die Lebensqualität der Forster Anwohner. Daher sind sie der Meinung, dass alle Bürgerinnen und Bürger mitentscheiden sollten. Für das zweite Bürgerbegehren liegt der Fokus der Argumentation auf der Parkplatzsituation. So sei diese nicht ausreichend geklärt. Die Initiative ist der Meinung, dass der Parkplatz der anstelle des alten entstehen soll nicht ausreichen würde und das Überqueren der Straße noch gefährlicher werden würde. Die Bürgerinitiative sammelte 161 Unterschriften von Bürgerinnen und Bürgern.

Bei einem Bürgerentscheid dürfen alle Kommunalwahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger einer Stadt oder einer Gemeinde abstimmen. Das sind alle Anwohner ab 18 Jahren, die eine deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines Mitgliedsstaates der EU besitzen und die seit mindestens drei Monaten in der Kommune leben. Damit der Bürgerentscheid im Sinne der Initiative erfolgreich ist, müssen mindestens 20 Prozent aller Abstimmenden mit „Ja“ abstimmen. Ist der Entscheid erfolgreich hat er dieselbe Wirkung wie ein Ratsbeschluss und kann innerhalb der nächsten drei Jahre nur durch einen erneuten Bürgerentscheid abgeändert werden.

 

Franz Botens
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