Innenausschuss befasst sich mit Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz

[25/10] Mehr Demokratie fordert faire Regelungen für Bürgerbegehren

 

Die geplante Kommunal- und Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz könnte die Bedingungen für Bürgerbegehren und -entscheide deutlich verbessern. Dazu müsste der aktuelle Gesetzentwurf allerdings überarbeitet werden. Dieses Fazit zog Professor Roland Geitmann (FH Kehl), Sachverständiger für den Verein Mehr Demokratie, bei der Anhörung im Innenausschuss am heutigen Donnerstag (10. Juni).

 

In den rund 2.500 Gemeinden des Landes fanden innerhalb von 15 Jahren nur 140 Bürgerbegehren und 50 Bürgerentscheide statt. „Die im Bundesländervergleich extrem niedrige Zahl von Bürgerbegehren und -entscheiden lässt sich nicht mit dem Verweis auf die angeblich gute und beteiligungsintensive Verwaltungspraxis in den vielen kleinen Gemeinden rechtfertigen“, so Geitmann. „Die mangelnde Praxis hängt ganz eindeutig mit den wenig anwendungsfreundlichen Regelungen zusammen.“ In einer rheinland-pfälzischen Gemeinde kommt es durchschnittlich alle 280 Jahre zu einem direktdemokratischen Verfahren. Zum Vergleich: In NRW erlebt eine Gemeinde alle zwölf Jahre ein Bürgerbegehren, in Bayern durchschnittlich alle 14 Jahre.

 

Mehr Demokratie fordert vor allem, den Positivkatalog, der festlegt, zu welchen Themen Bürgerbegehren stattfinden dürfen, abzuschaffen. „Den Menschen sollte nicht vorgeschrieben werden, worüber sie abstimmen dürfen“, sagt Paul Kittler vom Landesverband Rheinland-Pfalz. Die Angst vor den Bürgern müsse endlich über Bord geworfen werden. „Im Nachbarland Baden-Württemberg ist der Positivkatalog inzwischen abgeschafft, ohne dass Verwaltungen lahmgelegt und kurzsichtige Entscheidungen getroffen werden.“

 

Nach Ansicht von Mehr Demokratie sollte der Themenkatalog vor allem in Bezug auf Finanzfragen und Bauvorhaben erweitert werden. „Es ist nicht einzusehen, warum Bürgerinnen und Bürger nicht über die Höhe der Hundesteuer oder über die Finanzierung von Kindergärten, Schwimmbädern und Friedhöfen entscheiden sollen“, erklärt Geitmann. „Tendenziell wirken sich direktdemokratische Verfahren zugunsten geringerer Verschuldung, sinkender Abgaben und höherer Wirtschaftlichkeit aus und führen damit zu größerer Bürgerzufriedenheit.“

 

Die im jetzigen Gesetzentwurf vorgesehene Senkung des Unterschriftenquorums bei Bürgerbegehren von 15 auf zehn Prozent der Wahlberechtigten wäre nach Ansicht von Mehr Demokratie lediglich eine Schönheitsreparatur. Der Verein hat die Auswirkungen auf alle kreisfreien Städte untersucht. „In sechs von zwölf Städten würde die geplante Reform überhaupt nichts ändern“, stellt Kittler fest. Mehr Demokratie fordert, das Unterschriftenquorum auf sieben Prozent zu senken.

 

Beim Bürgerentscheid tritt Mehr Demokratie für die Abschaffung des Zustimmungsquorums ein. „Im Unterschied zu Wahlen betreffen Sachfragen immer nur einen Teil der Bevölkerung. Sich zu enthalten ist deshalb für viele Wahlberechtigte folgerichtig“, betont Geitmann. „Solange das Zustimmungsquorum von 20 Prozent nicht erreicht wird, werden die Enthaltungen jedoch praktisch als ‚Nein‘ gewertet. Das verfälscht das Abstimmungsergebnis.“

 

Bis nach der Sommerpause bleibt nun Zeit, das Gesetz zu überarbeiten und so dafür zu sorgen, dass in Rheinland-Pfalz nutzerfreundliche Regelungen für Bürgerbegehren und -entscheide eingeführt werden.

 

Bei Rückfragen: Paul Kittler, Tel: , paul.kittler@web.de

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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