Kann die staatsbürgerliche Wahrnehmung eines Grundrechtes „grob ungehörig“ sein?

Nein, sagte gestern das Amts- und Schifffahrtsgericht Dortmund.

Im Prozess um eine Kletteraktion von einer Brücke über dem Münsteraner Kanal am 28. Mai 2012, bei der AtomkraftgegnerInnen gegen den Schiffstransport von Atommüll protestiert haben wurde gestern nach drei Verhandlungstagen das Urteil gesprochen.

Mehr Demokratie e.V.

Landesverband Rheinland-Pfalz

Pressemitteilung 04/13

Kann die staatsbürgerliche Wahrnehmung eines Grundrechtes „grob ungehörig“ sein?

Nein, sagte gestern das Amts- und Schifffahrtsgericht Dortmund.

Im Prozess um eine Kletteraktion von einer Brücke über dem Münsteraner Kanal am 28. Mai 2012, bei der AtomkraftgegnerInnen  gegen den Schiffstransport von Atommüll protestiert haben wurde gestern nach drei Verhandlungstagen das Urteil gesprochen.

Die Beschuldigung „grob ungehörig“ gehandelt zu haben wurde vom Richter verworfen. Er folgte weitgehend der Argumentation der Laienverteidigerin, die Aktion sei durch das Grundgesetz als freie Meinungsäußerung und freie Versammlung geschützt gewesen. Wegen einer abstrakten Gefährdung durch die Benutzung der Brücke für die Kletteraktion wurde ein symbolisches Bußgeld in Höhe von 10 bzw. 20 Euro verhängt. Dabei wurde berücksichtigt, dass die Polizei rechtswidrig gehandelt hatte, als sie unter Gewaltandrohung erkennungsdienstliche Maßnahmen durchgeführt hat. 

Ohne Rechtsanwälte, nur mit ihrer Laienverteidigerin haben die Betroffenen den ganzen Prozess bestritten. Der Richter bestätigte ihnen  eine hohe Kompetenz. Die Verhandlung war sehr lebendig, manchmal ernst und hin und wieder auch mit etwas Humor auf beiden Seiten. 

Staatsbürger treten mit der dritten Staatsgewalt, der Judikative in direkten Dialog. Selbstbewusste StaatsbürgerInnen und selbstbewusste RichterInenn auf Augenhöhe. „Dies ist ein weiterer Schritt der demokratischen Teilhabe der Bürgerschaft. Wir freuen uns, dass das Amts- und Schifffahrtsgericht Dortmund nach anfänglichen Schwierigkeiten diese Herausforderung mit hoher Sensibilität angenommen hat“, so Prozessbeobachter Franz Botens, vom Verein Mehr Demokratie.

Weitere Informationen auf:

Franz Botens, Pressesprecher

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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