Kommunen als Labore für ein modernes Wahlrecht - Mehr Demokratie legt Gesetzentwurf vor

(Foto by Thüringer Landtag)

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Prof. Hermann Heußner hatte die Idee, Prof. Arne Pautsch hat sie mit ausgearbeitet und Mehr Demokratie legt sie der Politik auf den Tisch: Kommunen sollen Instrumente ausprobieren können, mit denen das Wahlrecht modernisiert, vor allem aber die Wahlbeteiligung gesteigert werden kann.

Hintergrund für den Vorstoß ist die mangelnde Bereitschaft der Parteien Wahlrechtsreformen anzustoßen. „Dies trifft auch auf die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen zu. Reformvorschläge werden vorrangig danach beurteilt, ob sie der eigenen Partei Zugewinne versprechen. Der Vorschlag hier soll die Tür zur Weiterentwicklung des Wahlrechts offen halten“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Eine Weiterentwicklung des Wahlrechts ist auch angesichts der niedriger Wahlbeteiligung notwendig: „Wir dürfen uns mit der mangelhaften Wahlbeteiligung nicht zufriedengeben. Sie gefährdet die Demokratie und den Sozialstaat. Es ist Aufgabe von Politik und Zivilgesellschaft das Wahlrecht so zu stärken, dass die Menschen auch wählen gehen“, ergänzt Heußner.

Mehr Demokratie hatte bereits Anfang 2017 einen Forderungskatalog für eine Reform des Landtagswahlrechts aufgestellt. Der ist sogar mit einer Veranstaltung der drei Fraktionen von LINKE, SPD und GRÜNEN im Landtag diskutiert worden. Aufgegriffen wird davon aber offenbar nichts. Was tun? „Die Kommunen bieten sich als Experimentierfeld an. Sie sollen selbst und freiwillig bestimmen können, ob und welche Instrumente sie ausprobieren wollen“, sagt Pautsch „Was sich bewährt hat, kann später auch für die Landtagswahlen eingeführt werden.“

Damit die Kommunen selbst aktiv werden können, ist eine Experimentierklausel im Kommunalwahlrecht notwendig. Außerdem müssen die Instrumente beschrieben sein: So soll es möglich sein, das Wahlalter bis auf 14 Jahre abzusenken. Hierfür wäre ein gesondertes Jugendwahlregister einzurichten, in das sich die Jugendlichen freiwillig eintragen können, die an der Wahl teilnehmen wollen. Dies soll auch an einen Demokratie-Unterricht in den Schulen gekoppelt sein.

Vorgesehen ist zudem die Einführung einer Proteststimme und der Stimmenthaltung. Wer mit keinem Angebot der Parteien einverstanden sei, dem bleibe bisher nur, gar nicht oder ‚extrem’ zu wählen. Hier fehle ein Angebot und die Möglichkeit, ein Signal an die Politik zu geben. Dafür sollen auf dem Stimmzettel mehrere Optionen angegeben werden können. Auf das Wahlergebnis sollen Proteststimme und Enthaltung allerdings keinen Einfluss haben.

Ähnlich wie vor Volksabstimmungen soll ein Wahlheft alle Informationen zur Wahl und den antretenden Parteien und Kandidaten bieten. Von der obligatorischen Zustellung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten erhofft sich Mehr Demokratie ebenso eine Steigerung der Wahlbeteiligung wie von zusätzlichen Wahlorten und einer Ausweitung von Wahlzeiten.

Von Kommunen getestet werden könne auch das umstrittenste, aber auch wirksamste Instrument zur Steigerung der Wahlbeteiligung, die Wahlpflicht. Hier wird vorgeschlagen, ein Bußgeld zu verhängen, wenn jemand der Wahlpflicht nicht nachkommt.

Schließlich wird mit der Integrierten Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen die Möglichkeit eröffnet, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten. Die Stichwahl, die bisher nötig ist, wenn sich im ersten Wahlgang keiner der Kandidierenden durchsetzt, wird dafür in den ersten Wahlgang integriert. Mit diesem Instrument können Kommunen erheblich Kosten und Aufwand sparen.

Der Gesetzentwurf wurde den Fraktionen von LINKE, SPD, GRÜNEN und der CDU übermittelt. Dies ist mit der Hoffnung verbunden, dass die Parteien die Idee aufgreifen.

Den Gesetzentwurf, eine Zusammenfassung und den Forderungskatalog von Mehr Demokratie Thüringen zum Wahlrecht finden Sie hier:

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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