Kommunen als Labore für ein modernes Wahlrecht und höhere Wahlbeteiligung

Thüringer Wahlrechts-Reform-Erprobungs-Gesetz vorgestellt

 

Kommunen sollen zu Laboren für ein modernes Wahlrecht werden. Das ist das Anliegen einer vom Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie gestarteten Initiative. Danach soll das Kommunalwahlrecht um eine Experimentierklausel erweitert werden. Bei Kommunalwahlen könnten damit Instrumente ausprobiert werden, mit denen das Wahlrecht modernisiert, vor allem aber die Wahlbeteiligung gesteigert werden kann. Hierfür haben die Professoren <link https: www.hs-osnabrueck.de prof-dr-hermann-heussner external-link-new-window internal link in current>Hermann Heußner und <link https: www.hs-ludwigsburg.de hochschule personenverzeichnis lehrpersonen pautsch-arne.html external-link-new-window internal link in current>Arne Pautsch, beide Mitglied im Kuratorium von Mehr Demokratie e.V., einen Gesetzentwurf mit sieben möglichen Instrumenten ausgearbeitet. Das Thüringer Wahlrechts-Reform-Erprobungs-Gesetz ist am heutigen Mittwoch (5.9.) im Erfurter Landtag vorgestellt worden. Der Vorschlag ist bisher einmalig in Deutschland.

„Die Parteien sind kaum bereit, Wahlrechtsreformen anzustoßen. Dies trifft auch auf die rot-rot-grüne Regierung in Thüringen zu. Reformvorschläge werden vorrangig danach beurteilt, ob sie der eigenen Partei Zugewinne versprechen. Der Vorschlag hier soll die Tür zur Weiterentwicklung des Wahlrechts offen halten“, erklärt Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie, das Anliegen.

„Wir dürfen uns mit der mangelhaften Wahlbeteiligung nicht zufrieden geben. Sie gefährdet die Demokratie und den Sozialstaat. Es ist Aufgabe von Politik und Zivilgesellschaft, dies zu problematisieren und schließlich das Wahlrecht so zu stärken, dass die Menschen auch wählen gehen“, ergänzt Heußner. Es sei mehr gefragt, als nur der regelmäßige Appell, sich an Wahlen zu beteiligen.

„Die Kommunen bieten sich als Experimentierfeld an. Sie sollen selbst und freiwillig bestimmen können, ob und welche Instrumente sie ausprobieren wollen“, sagt Pautsch. Damit könne auch die Rolle der Kommunen bei der Stärkung der Demokratie unterstrichen werden. „Was sich bewährt hat, kann später auch für die Landtagswahlen eingeführt werden.“

So soll es möglich sein, das Wahlalter bis auf 14 Jahre abzusenken. Hierfür wäre ein gesondertes Jugendwahlregister einzurichten, in das sich die Jugendlichen freiwillig eintragen können, die an der Wahl teilnehmen wollen. Dies soll auch an einen Demokratie-Unterricht in den Schulen gekoppelt sein.

Vorgesehen ist zudem die Einführung einer Proteststimme und die Stimmenthaltung. Wer mit keinem Angebot der Parteien einverstanden sei, dem bleibe bisher nur, gar nicht oder ‚extrem’ zu wählen. Hier fehle ein Angebot und die Möglichkeit, ein Signal an die Politik zu geben. Dafür sollen auf dem Stimmzettel mehrere Optionen angegeben werden können. Auf das Wahlergebnis sollen Proteststimme und Enthaltung allerdings keinen Einfluss haben.

Ähnlich wie vor Volksabstimmungen soll ein Wahlheft alle Informationen zur Wahl und den antretenden Parteien und Kandidaten bieten. Von der obligatorischen Zustellung der Briefwahlunterlagen an alle Wahlberechtigten erhofft sich Mehr Demokratie ebenso eine Steigerung der Wahlbeteiligung wie von zusätzlichen Wahlorten und einer Ausweitung von Wahlzeiten.

Von Kommunen getestet werden könne auch das umstrittenste, aber auch wirksamste Instrument zur Steigerung der Wahlbeteiligung, die Wahlpflicht. Hier wird vorgeschlagen, ein Bußgeld zu verhängen, wenn jemand der Wahlpflicht nicht nachkommt.

Schließlich wird mit der Integrierten Stichwahl bei Bürgermeister- und Landratswahlen die Möglichkeit eröffnet, auf einen zweiten Wahlgang zu verzichten. Die Stichwahl, die bisher nötig ist, wenn sich im ersten Wahlgang keiner der Kandidierenden durchsetzt, wird dafür in den ersten Wahlgang integriert. Mit diesem Instrument können Kommunen erheblich Kosten und Aufwand sparen.

Der Gesetzentwurf wird, so hat Mehr Demokratie angekündigt, unmittelbar nach der Präsentation den Fraktionen von LINKE, SPD, GRÜNEN und der CDU übermittelt. Dies sei mit der Hoffnung verbunden, dass die Parteien sich auf eine parlamentarische Initiative verständigen.

Den Gesetzentwurf und eine Zusammenfassung finden Sie im <link internal-link internal link in current>Themenbereich Wahlrecht.

-

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, Sprecher Mehr Demokratie e.V., 0172-7962982

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

Sie wollen auch unsere Pressemitteilungen erhalten?

Dann senden Sie eine E-Mail an thueringenkein spam@mehr-demokratie.de,
Betreff: Presseabo.

Weitere Informationen

Argumente, Übersichten und Hintergründe zu Volksentscheiden in Gemeinden, Ländern, Bund und International finden Sie in unserem Bereich Wissen.