Mehr Demokratie begrüßt Vorstoß für Volksbegehrens-Reform

Verfassungsgespräche zwischen Regierung und CDU führen: „Chance, die Volksbegehren von allzu hohen Hürden zu befreien und gleichzeitig das von der CDU vorgeschlagene fakultative Referendum einzuführen. Mit einer solchen Reform könnte Thüringen Verfassungsgeschichte schreiben“, so Ralf-Uwe Beck

Der Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie begrüßt den Vorstoß der regierungstragenden Fraktionen für eine Reform der direkten Demokratie auf Landesebene. Mit dem auf der Tagesordnung der Plenumssitzung in der kommenden Woche stehenden Gesetzentwurfes für eine Verfassungsänderung werde eine echte und notwendige Reform des bestehenden Regelwerkes angestrebt. Gleichzeitig wirbt der Verein dafür, dass die Fraktionen von LINKE, SPD und Grünen in Verfassungsgespräche mit der CDU eintreten: „Bewegen sich Regierung und CDU aufeinander zu, besteht tatsächlich eine Chance, die Volksbegehren von allzu hohen Hürden zu befreien und gleichzeitig das von der CDU vorgeschlagene fakultative Referendum einzuführen. Mit einer solchen Reform könnte Thüringen Verfassungsgeschichte schreiben“, so Mehr Demokratie-Sprecher Ralf-Uwe Beck.

Die letzte Reform der Volksbegehren läge fast 15 Jahre zurück. Die nunmehr vorgeschlagene Liberalisierung des Finanztabus sei längst überfällig. „Das Finanztabu für Volksbegehren ist ein alter Zopf und Ausdruck des Misstrauens gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“, so Beck. Dies sei, so zeigten Studien aus der Schweiz, nicht gerechtfertigt. „Dort, wo Menschen auch über finanzielle Belange mitentscheiden können, gehen die öffentlichen Ausgaben, die Schuldenaufnahme und die Steuerhinterziehung zurück. Die Bürger sind gute Haushalter.“

Mit der vorgeschlagenen Halbierung der Unterschriftenhürde für Volksbegehren von zehn auf fünf Prozent bei freier Sammlung würde sich Thüringen dem Reformtrend in anderen Ländern anschließen.

Der Bürgerantrag könnte mit der Senkung der Unterschriftenhürde und der Streichung des Themenausschlusses überhaupt erst nutzbar gemacht werden. Es habe seit Bestehen der Thüringer Verfassung noch nie einen erfolgreichen Bürgerantrag gegeben. „So wie der Bürgerantrag derzeit gestaltet ist, wird ein Bürgerrecht nur vorgegaukelt“, so Beck. Der Umbau zum Einwohnerantrag folge der kommunalen Praxis. Hier habe sich der Einwohnerantrag bewährt. Allerdings geht Mehr Demokratie die von der rot-rot-grünen Koalition vorgeschlagene Senkung der Unterschriftenhürde von 50.000 auf 10.000 Unterschriften nicht weit genug.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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