Mehr Demokratie schlägt Reform des Landtagswahlrechts vor

Wähler sollen mit 21 Stimmen Parteilisten verändern können.

Wahlalter für zwei Landtagswahlen auf 16 Jahre absenken.

2014 sind in Thüringen Landtagswahlen. „Ausreichend Zeit für eine Wahlrechtsreform“, das meint der Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie. Er hat heute (30. Januar) in Erfurt seine jüngst von der Landesmitgliederversammlung beschlossenen Forderungen für eine Reform des Landtagswahlrechts vorgestellt. „Zur nächsten Landtagswahl sollen die Bürgerinnen und Bürger mehr Einfluss darauf haben, welche Politiker sie im Landtag vertreten“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. Kern des Reformvorschlages soll die Möglichkeit sein, die von den Parteien aufgestellten Listen durch Kumulieren und Panaschieren verändern zu können. Zudem soll das Wahlalter in einem Pilotprojekt auf 16 Jahre gesenkt und Abgeordnete, die ihr Direktmandat verlieren, sollen direkt nachgewählt werden.

Bisher haben die Wählerinnen und Wähler bei der Landtagswahl zwei Stimmen: Mit einer Stimme werden die Direktkandidaten in den Wahlkreisen gewählt, mit der zweiten die Liste einer Partei. „Gerade bei der Listenwahl bleibt den Wählern nur die Wahl, den Vorschlag einer Partei zu akzeptieren oder ihn abzulehnen. Mit dieser Bevormundung wollen wir brechen“, so Vorstandsmitglied Prof. Dr. Joachim Linck. Nach den Vorstellungen von Mehr Demokratie sollen die Wählerinnen und Wähler bei der Listenwahl insgesamt 21 Stimmen vergeben können. Damit soll jeder Wähler die Reihenfolge der Kandidaten auf den Partei-listen verändern, aber auch Kandidaten verschiedener Listen ankreuzen können. Auch soll es möglich sein, einem Kandidaten maximal drei Stimmen zu geben. „Für die Thüringer Wählerinnen und Wähler ist das Prinzip nicht neu. Wir übertragen auf die Landesebene, was wir von den Kommunalwahlen kennen und sich dort bewährt hat“, so Linck. Mit den 21 Stimmen könnte somit knapp die Hälfte der 44 Sitze direkter beeinflusst werden, die über die Listenwahl in dem insgesamt 88-köpfigen Parlament besetzt werden. Eine Liste vollständig „auf den Kopf zu stellen“ soll damit verhindert werden. Daneben sollen die Wähler auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Liste einer Partei anzukreuzen, ohne sie zu verändern.

Positive Auswirkungen erhofft sich Mehr Demokratie mit diesem Vorschlag auch auf den Landtagswahlkampf. Kandidaten sollten nicht primär innerhalb der Partei um einen guten Listenplatz, sondern vorrangig um die Gunst der Wähler werben. Um über die Listenwahl in den Landtag einziehen zu können, würde ein vorderer Listenplatz nicht mehr genügen. Die Bürgerinnen und Bürger würden damit stärker in den Blick kommen, auch über Wahlkampfzeiten hinaus.

Zu dem Reformvorschlag von Mehr Demokratie gehört auch ein Pilotprojekt zur Absenkung des aktiven Wahlalters auf 16 Jahre. Damit würde in Thüringen 25.000 mehr jungen Menschen ermöglicht, für ihre Interessen selbst einzutreten. „Die Idee ist nicht neu, hat sich aber auch noch nicht durchgesetzt“, so Beck. Unter den Bundesländern haben sich bisher nur Bremen und Brandenburg für ein Wahlalter ab 16 Jahren bei Landtagswahlen entschieden, auf kommunaler Ebene immerhin acht Länder. „Die in der Debatte um eine Absenkung des Wahlalters geäußerten Vor- und Nachteile sind umstritten und können sich kaum auf gesicherte Fakten stützen. Es fehlt an Erfahrungen. Deshalb schlagen wir vor, die Absenkung auf zwei Landtagswahlen zu begrenzen und die Erfahrungen danach zu evaluieren“, so Beck.

Für den Fall, dass ein direkt gewählter Abgeordneter des Landtages sein Mandat verliert, so der dritte Vorschlag, soll ein Nachfolger nicht einfach von einer Parteiliste nachrücken, sondern durch eine Direktwahl bestimmt werden. Damit wäre gewährleistet, dass auch weiterhin die betroffene Region von einem Abgeordneten im Landtag vertreten wird.

„Mit einer solchen Wahlrechtsreform bekommt jeder Wähler stärkeren Einfluss auf das Wahlergebnis. So wird die Wahl attraktiver und die Politik lebendiger. Die Reform könnte auch der immer weiter sinkenden Wahlbeteiligung entgegenwirken“, hofft Beck.

In der Abwägung denkbarer Reformüberlegungen hat Mehr Demokratie etliche Ansätze zwar diskutiert, aber verworfen. So soll unter anderem die 5 Prozent-Klausel für Landtagswahlen bestehen bleiben, auch um radikalen Splitterparteien nicht den Einzug ins Parlament zu erleichtern. Zudem sollen Überlegungen für eine Verkleinerung des Landtages angesichts der sinkenden Einwohnerzahl zurückgestellt werden, da mit einer eventuellen Gebietsreform auch der Zuschnitt der Wahlkreise und so auch die Zahl der Abgeordneten neu zu regeln wäre.

Das gesamte von der Mehr Demokratie-Mitgliederversammlung beschlossene 7-seitige Papier finden Sie hier: goo.gl/m03Tu

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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