„Thüringen hat sich mit den beiden Volksbegehren 2000 und 2008 von einer Schlusslichtposition nach vorn vorgearbeitet. Das kann aber nur die Ausgangsposition für den nächsten Reformschritt sein“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen.
So seien die Volksbegehren vom so genannten Finanztabu verstellt. Hier verlangt das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen seit einem Jahrzehnt eine Liberalisierung, damit auch finanzwirksame Volksbegehren zum Zuge kommen können. Thüringen könnte damit in dem Ranking immerhin auf Platz 4 vorrücken. Gesenkt werden sollte auch die Hürde für die freie Unterschriftensammlung zu einem Volksbegehren, die bei zehn Prozent liegt.
Auf kommunaler Ebene könnte Thüringen mit Bayern gleichziehen und den ersten Platz einnehmen, wenn es das Ratsbegehren einführen würde. In Thüringen ist es – im Gegensatz zur Mehrheit der anderen Länder – nicht möglich, dass ein Gemeinderat per Beschluss einen Bürgerentscheid ansetzt oder beim Bürgerentscheid eine eigene Vorlage mit zur Abstimmung stellt. Hier ist, so Mehr Demokratie, die Landesregierung am Zug, das Regelwerk für die direkte Demokratie in den Kommunen zu verbessern. Dies sehe der Koalitionsvertrag auch vor, passiert sei allerdings bisher nichts.