Neue Regeln für Bürgerbegehren treten in Kraft

Mit dem „Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid“ (ThürEBBG) gelten neue Regeln für die direkte Demokratie in Kommunen. Das Gesetz tritt heute (8.11.) in Kraft.

Das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen hatte sich seit elf Jahren für fair geregelte Bürgerbegehren eingesetzt. „Die direkte Demokratie in den Kommunen ist damit endlich fair, nachvollziehbar und verlässlich geregelt“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen.

Mit den neuen Regeln werden die Einflussmöglichkeiten der Bevölkerung im Freistaat gestärkt. Erweitert werden zugleich die Handlungsoptionen der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistage. So wird nun ermöglicht, dass ein Gemeinderat eine Alternativvorlage bei Bürgerentscheiden, die von der Bevölkerung initiiert wurden, mit zur Abstimmung stellen kann. Setzt ein Gemeinderat selbst einen Bürgerentscheid an (Ratsreferendum), können wiederum die Bürgerinnen und Bürger einen Alternativvorschlag einbringen, was bisher einmalig in Deutschland ist. „Das ist der Kern des neuen Gesetzes: Eingeladen wird, ins Gespräch zu gehen, so dass Gemeinderäte und Bürger auch Alternativen diskutieren und so gemeinsam um die beste Lösung ringen können“, so Beck.

Damit die Bürgerinnen und Bürger informiert entscheiden, wird eine sachliche Information vor Bürgerentscheiden gesetzlich festgeschrieben. Gestärkt wird auch die Bindungswirkung von Bürgerentscheiden. Wird ein Entscheid später vom Gemeinderat angetastet, können die Bürger mit halbiertem Quorum erneut eine Abstimmung verlangen. Eingeführt wird auch die Möglichkeit, mit einem Bürgerbegehren die Abwahl von Bürgermeistern oder Landräten zu beantragen. Hierfür wurde die Unterschriftenhürde, die sonst bei sieben Prozent liegt, verfünffacht und auf 35 Prozent festgelegt.

Die Initiativen werden dadurch gestärkt, dass sie ein Rederecht in Sitzungen des Gemeinderates erhalten und ihnen in größeren Gemeinden eine Kostenerstattung zusteht.

Eine Beratung in formalen Fragen können die Initiativen beim Landesverwaltungsamt beantragen. Auch der Verein Mehr Demokratie bietet eine Bürgerbegehrensberatung an. Mehr Demokratie Thüringen plant zudem die Veröffentlichung einer Broschüre, in welcher der Gesetzestext abgedruckt und erläutert wird.

Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982 

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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