Schweizer Volksabstimmungen sind Rückwind für die Forderung nach Abschaffung des Finanztabus

Mehr Demokratie: Bürger entscheiden gemeinwohlorientiert

„6 Wochen Ferien für alle“ – das hätten die Schweizer Bürgerinnen und Bürger am gestrigen Sonntag (11.03.) mit einer Volksabstimmung beschließen können. Die Initiative, die zuvor in einem Volksbegehren erfolgreich war, wurde jedoch abgelehnt. 66,5 Prozent stimmten gegen den Anspruch auf bezahlte Ferien von jährlich mindestens sechs Wochen und nur 33,5 Prozent für die Vorlage. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 45,1 Prozent. „Dies ist ein weiteres Beispiel für die Bereitschaft der Menschen, sehr verantwortlich eigene Vorteile für das Gemeinwohl zurückzustellen“, kommentiert Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Thüringer Landesverbandes des Vereins Mehr Demokratie, das Ergebnis.

Für Mehr Demokratie in Thüringen sei die Entscheidung Rückenwind für die Forderung, auch finanzwirksame Volksbegehren zuzulassen. „Immer wieder wird unterstellt, die Bürger würden sich Freibier beschließen und den Staat zum Selbstbedienungsladen machen, wenn sie auch über Sachfragen abstimmen, die finanzwirksam sind“, so Beck. „Die Menschen agieren jedoch verantwortlicher als die Verantwortlichen es ihnen zutrauen. Das Finanztabu muss weg.“ Diese Forderung wird auch von dem 21 Organisationen starken Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen unterstützt.

Die Schweizer sind mit der ablehnenden Entscheidung zu der Ferieninitiative einer Beschlussempfehlung von Parlament und Regierung gefolgt. Diese hatten argumentiert, dass längere Ferien zu einer Steigerung der Lohnkosten führen und so gerade kleine Unternehmen und den Wirtschaftsstandort insgesamt zusätzlich belasten würden.

An dem ersten von insgesamt vier Abstimmungssonntagen in diesem Jahr konnten die Schweizerinnen und Schweizer über fünf Vorlagen abstimmen. Neben der Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ standen auch Steuererleichterungen für Bausparer und ein neues Gesetz über die Buchpreisbindung zur Abstimmung. Beide Initiativen wurden abgelehnt. Angenommen wurden neue Regelungen für Glücksspiele zugunsten von gemeinnützigen Zwecken und die Festlegung, der Anteil von Zweitwohnungen dürfe nur noch 20 Prozent am Gesamtwohnungsbestand betragen.


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Mehr Demokratie in Thüringen
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