Stadtilmer warten auf Bürgerentscheid

Mehr Demokratie: "Bürgern demokratisches Recht nicht vorenthalten"

Seit mehr als sieben Monaten warten die Bürgerinnen und Bürger in Stadtilm (Ilm-Kreis) auf einen Bürgerentscheid über den Bau einer Umgehungsstraße. Im August und September 2010 hatten die Initiatoren für ein Bürgerbegehren 687 gültige Unterschriften gesammelt. Notwendig waren 293 Unterschriften. Die Hürde von sieben Prozent der Stimmberechtigten wurde damit deutlich genommen. Bereits am 25. November hatte der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen. Ein Termin für den Bürgerentscheid allerdings wurde bis heute nicht festgelegt.

„Die direkte Demokratie verlangt nach ausreichend Fristen, damit die Menschen ein Thema diskutieren und sich eine eigene Meinung bilden können. Das kann aber kein Freibrief für lange Bänke sein. Die Menschen sollten noch wahrnehmen können, das Bürgerbegehren und Bürgerentscheid zwei Schritte desselben Verfahrens sind“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. Es sei nicht nachvollziehbar, warum der Stadtrat den Bürgern so lange ihr demokratisches Recht auf eine Abstimmung vorenthalte. „Auch wenn die Thüringer Kommunalordnung keine Frist festlegt, innerhalb derer ein Bürgerentscheid erfolgen muss, gebietet es der Respekt vor den Bürgern, den Abstimmungstermin endlich anzusetzen.“

Dass es noch keinen Termin für den Bürgerentscheid gab, begründete Stadtilms Bürgermeister Joachim Günsel im Februar 2011 damit, dass der Termin von der Kommunalaufsicht festgelegt werde. Laut Aussage der Kommunalaufsicht des Ilm-Kreises setzt diese jedoch den Termin nur im Benehmen mit der Stadt fest. Die Initiatoren wandten sich im Mai 2011 mit einem Brief an den Bürgermeister, in dem sie eine „zeitnahe“ Durchführung des Bürgerentscheides mit vorhergehender Information der Bürger forderten. Der Entscheid sollte nach ihrer Vorstellung spätestens im September stattfinden. Dann wäre es ein Jahr her, dass die Initiatoren die Unterschriften für das Bürgerbegehren an die Verwaltung übergeben haben.


Hintergrund:

Am 22. Mai 2010 wurde in Stadtilm ein Bürgerbegehren für den baldigen Bau einer Umgehungsstraße beantragt, nachdem im April der Stadtrat beschlossen hatte, bei diesem Projekt die Verkehrsentwicklung nach dem Bau der B 90 abzuwarten. Nach Ansicht der Initiatoren ist eine Umgehungsstraße rasch notwendig, um die Innenstadt zu entlasten. Am 23. Juni 2010 wurde das Begehren zugelassen und die Sammlungsfrist festgelegt (1. August bis 30. November 2010). Bereits am 24. September konnten 711 Unterschriften an die Verwaltung übergeben werden. Am 25. November beschloss der Stadtrat mit 13 Ja-Stimmen und einer Enthaltung die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Eine Beschlussvorlage der Fraktion Die Linke, die die Forderungen des Begehrens übernahm, wodurch der Bürgerentscheid entfallen wäre, wurde am 16. Dezember 2010 abgelehnt.

Die Thüringer Kommunalordnung legt keine bestimmte Frist fest, innerhalb derer ein Bürgerentscheid nach einem zulässigen Bürgerbegehren erfolgen muss. Nach § 17 Abs. 6 wird der Termin von der Rechtsaufsichtsbehörde im Benehmen mit der Gemeinde hergestellt. Ansonsten gelten die Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes und der Thüringer Kommunalwahlordnung. Danach wird der Termin zur Stimmabgabe auf einen Sonntag festgesetzt und der Gemeinde schriftlich mitgeteilt mit dem Hinweis, dass der Abstimmungstermin durch den Abstimmungsleiter spätestens am 58. Tag vor der Abstimmung in ortsüblicher Weise bekannt zu machen ist.

Beim Bürgerentscheid können die Stadtilmer über folgende Frage entscheiden: „Sind Sie dafür, dass die vom Büro ‚Inver’ vorgeschlagene und von der Straßenbauverwaltung Thüringen bestätigte Ausführungsvariante 3.1 einer Innenstadtumfahrung von der B90 neu an die Landesstraßen L1048 und L1049 umgesetzt wird?“ Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der Abstimmenden sowie mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten diese Frage mit JA beantworten,


Bei Rückfragen:
Jörg Meißner, Vertreter des Bürgerbegehrens: 0160-94 84 71 99
Ralf-Uwe Beck, Sprecher Mehr Demokratie in Thüringen, 0172-7962982

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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