"Wir begrüßen, dass die CDU nach jahrelanger Verweigerung einer Diskussion jetzt unter dem Druck des Volksbegehrens auf das Thema einschwenkt. Das zeigt die Kraft der direkten Demokratie, für Reformbereitschaft zu sorgen", so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen.
Die bayerischen Regeln für die direkte Demokratie auf kommunaler Ebene seien für Thüringen grundsätzlich wünschenswert. Fraglich sei jedoch, ob die CDU-Fraktion die Ankündigung tatsächlich zum Gesetz erhebt. Schließlich hat sie erst am 14. Dezember 2006 einen Gesetzentwurf für faire Bürgerbegehren nach bayerischem Vorbild mit ihrer Mehrheit im Landtag abgelehnt. Der Gesetzentwurf war gemeinsam von den Oppositionsfraktionen und dem Mehr Demokratie-Bündnis erarbeitet worden. Nach der Landtagsentscheidung ist das Bündnis in das Volksbegehren gestartet.
"Der Vorstoß der CDU beeindruckt uns erst, wenn die Bürgerbegehren in Thüringen tatsächlich bürgerfreundlich gestaltet sind. Bis dahin gibt es für uns keinen Grund, bei der Unterschriftensammlung für das laufende Volksbegehren nachzulassen."
Ist die Unterschriftensammlung erfolgreich, muss der Landtag sich mit dem Gesetzentwurf des Volksbegehrens befassen. Lehnt der Landtag den Gesetzentwurf ab, kommt es zum Volksentscheid. "Diese Möglichkeit werden wir nach vier Jahren Arbeit für faire Bürgerbegehren und angesichts der bisherigen Widerstände von Seiten der CDU nicht aus der Hand geben. Die CDU könnte aber jetzt zur Unterstützung des Volksbegehrens aufrufen."
Der Gesetzentwurf des Volksbegehrens orientiert sich zwar an den bayerischen Regeln, übernimmt sie aber nicht gänzlich. Etwa bei der Unterschriftenhürde für Bürgerbegehren berücksichtigt das Volksbegehren die besondere Thüringer Gemeindestruktur und weicht von der in Bayern festgeschriebenen Staffelung nach Gemeindegrößen ab.
Informationen zum Volksbegehren und den Unterschriftsbogen gibt es im Internet.
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982