Vom Schlusslicht ins Mittelfeld: Bürgerbegehrens-Reform in Rheinland-Pfalz

[43/10] Mehr Demokratie begrüßt geplante Erleichterung der direkten Demokratie

 

Der Rheinland-Pfälzische Landtag entscheidet morgen über die Kommunal- und Verwaltungsreform. Abgestimmt wird auch ein Änderungsantrag der SPD, der über die bisherige Reform hinausgehende Verbesserungen bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Rheinland-Pfalz vorsieht. „Wir freuen uns sehr, dass die Regierungsfraktion in Mainz in letzter Sekunde doch noch echten Reformwillen an den Tag legt und die Mitentscheidungs-Rechte der Bürger stärken will. Dadurch wird Rheinland-Pfalz im Vergleich mit anderen Bundesländern nicht länger das Schlusslicht bei der kommunalen Direktdemokratie sein, sondern ins Mittelfeld vorstoßen“ sagt Michael Efler begin_of_the_skype_highlighting     end_of_the_skype_highlighting, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Der Verein hatte sich intensiv um Verbesserungen des zunächst nicht sehr weitreichenden SPD-Gesetzentwurfs bemüht.

 

Der Änderungsantrag der SPD sieht vor, den Positivkatalog abzuschaffen. Dieser legt fest, zu welchen Themen überhaupt Bürgerbegehren stattfinden dürfen und schränkt damit das Feld direktdemokratischer Beteiligung stark ein. Bei Korrekturbegehren, die einen Beschluss des Stadt- oder Gemeinderats rückgängig machen wollen, soll die Frist zur Unterschriftensammlung von zwei auf vier Monate verlängert werden. Zudem soll ein Ratsreferendum eingeführt werden, ein vom Stadt- oder Gemeinderat angesetzter Bürgerentscheid. Nach einem erfolgreichen Bürgerbegehren sollen künftig Kompromisslösungen zwischen der Initiative und dem Gemeinderat möglich sein sowie eine Konkurrenzvorlage, die vom Gemeinderat mit zur Abstimmung gestellt werden kann. Die geplante Reform soll größtenteils auch für Landkreise gelten.

Im ursprünglichen SPD-Gesetzentwurf zur Kommunal- und Verwaltungsreform war bereits die Senkung des Unterschriftenquorums bei Bürgerbegehren von 15 auf 10 Prozent der Stimmberechtigten sowie die Senkung des Zustimmungsquorums beim Bürgerentscheid von 30 auf 20 Prozent geplant gewesen. Für einen gültigen Bürgerentscheid müssten demnach künftig 20 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen.

 

„Unterm Strich kommt mit den vorgesehenen Maßnahmen ein ganz ordentliches Reformpaket zusammen“, sagt Paul Kittler von Mehr Demokratie Rheinland-Pfalz. „Rheinland-Pfalz wird aber trotz dieses Schritts nach vorn bei einigen Dingen weiter hinterher hinken. Initiativen müssen zum Beispiel weiterhin einen Kostendeckungsvorschlag aufstellen, der immer wieder Grund für unzulässige Bürgerbegehren ist. Bürgerbegehren zu Bauleitplänen sind auch weiterhin nicht möglich. Außerdem wird die Senkung des Quorums beim Bürgerbegehren auf zehn Prozent in der Hälfte der kreisfreien Städte überhaupt nicht greifen, da dort bereits entsprechende Obergrenzen verankert waren.“

 

Mehr Demokratie fordert nun auch Verbesserungen bei der direkten Demokratie auf Landesebene. Denn in Rheinland-Pfalz gab es aufgrund der sehr hohen Hürden noch nie ein erfolgreiches Volksbegehren und somit auch keinen Volksentscheid. Ministerpräsident Kurt Beck hatte sich vor Kurzem für eine entsprechende Quorensenkung ausgesprochen.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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