Vorschlag der Linken für Verfassungsreferendum: Ja, aber

Mehr Demokratie empfiehlt Regelung nach bayerischem Vorbild

Am heutigen Donnerstag (18.08.) hat die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf für Verfassungsreferenden in Thüringen vorgestellt. Der Thüringer Landesverband von Mehr Demokratie begrüßt grundsätzlich die Initiative zum Ausbau der direkten Demokratie. Gleichzeitig kritisiert der Verein den vorgelegten Gesetzentwurf als zu umständlich und unnötig verkompliziert.

„Verfassungsänderungen vom Volk bestätigen zu lassen, ist ein demokratisch richtiger Ansatz, schließlich geht es um das Fundament unseres politischen Systems“, sagt Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. „Hier gilt aber: Wenn schon, denn schon. Für die Einführung von obligatorischen Verfassungsreferenden empfiehlt es sich, sich an den klaren Regelungen in Bayern und Hessen zu orientieren.“

 

In beiden Bundesländern müssen, anders im Vorschlag der Linksfraktion, ausnahmslos alle Beschlüsse des Landtags auf Verfassungsänderungen in einem Volksentscheid bestätigt werden. Bei diesen obligatorischen Referenden entscheidet die einfache Mehrheit der Abstimmenden, sowohl in Bayern, als auch in Hessen. Im Gegensatz dazu sieht der Entwurf der Linksfraktion für Thüringen ein Zustimmungsquorum vor.

 

Wenig nachvollziehbar sei, warum Verfassungsänderungen direkt nach einem Landtagsbeschluss in Kraft treten, aber durch das Referendum wieder kassiert werden können. Die Verfassung vertrage kein ‚rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln’. Das würde nur für Unverständnis sorgen.

 

„Obligatorische Verfassungsreferenden sind durchaus sinnvoll. Es ist aber weiterhin unabdingbar, dass die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide gesenkt werden, dass das Finanztabu bei Volksentscheiden abgeschafft und das von der CDU vorgeschlagene fakultative Referendum eingeführt wird“, fordert Beck. Deshalb könne die Initiative der Fraktion Die Linke die bisherigen Vorschläge einer umfassenden Reform der direkten Demokratie in Thüringen nur ergänzen, nicht ersetzen. Das Hauptaugenmerk sollte auf den Vorschlägen liegen, die in der Verfassungskommission bereits verhandelt werden. Dabei sollte die ebenfalls von der Linksfraktion vorgeschlagene Senkung der Zustimmungshürde bei Volksentscheiden über Verfassungsänderungen, die von den Bürgerinnen und Bürgern per Volksbegehren angestoßen werden, von derzeit 40 auf 33 Prozent zu senken, aufgenommen werden.

 

 

+++ Hintergrund +++

 

Obligatorische Referenden sind Volksentscheide, die aufgrund einer gesetzlichen Regelung automatisch stattfinden müssen.

Das obligatorische Referendum bei Verfassungsänderungen in Bayern ist in Art 75 Abs. 2 der Verfassung des Freistaates Bayern und in Art. 88 des Landeswahlgesetzes geregelt.

In Hessen finden obligatorischen Referenden gemäß des Art. 123 der Verfassung des Landes Hessen statt.

 

Mehr Demokratie e.V. führt eine Übersicht zu allen bisherigen Volksentscheiden in den deutschen Bundesländern aufgrund von obligatorischen Referenden: https://www.mehr-demokratie.de/themen/volksbegehren-in-den-laendern/bisherige-volksentscheide.

 

 

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Mitarbeiter Landesverband Thüringen Mehr Demokratie e.V.: Christian König, 0151-22017276.

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