Vorschlag für Transparenzgesetz jährt sich zum 2. Mal

Mehr Demokratie mahnt Gesetzentwurf an

Der Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie drängt auf die Erarbeitung eines Transparenzgesetzes für den Freistaat. Nach einem Beschluss des Landtages sollte ein Entwurf bereits bis zum 31. März 2017 beim Landtag vorliegen. Grundlage hierfür sollten die Vorschläge des Datenschutzbeauftragten vom 8. Februar 2016 sein. Diese hatte der Landtag im Juni 2016 mit einem Beschluss als richtungsweisend anerkannt und so die Weichen für die Weiterentwicklung der Informationsfreiheit in Thüringen gestellt.

„Die Vorschläge des Datenschutzbeauftragten liegen seit zwei Jahren auf dem Tisch. Sie orientieren sich am Hamburger Transparenzgesetz, dem modernsten in Deutschland. Es wird Zeit, daraus eine echte Reform zu machen“, so Ralf-Uwe Beck, Vorstandssprecher von Mehr Demokratie. Laut Landtagsbeschluss soll die Erarbeitung des Gesetzentwurfes öffentlich begleitet werden. Dies ist nach Ansicht von Mehr Demokratie auch sinnvoll, kostet aber auch Zeit. „Soll das Gesetz noch bis zum Ende der Legislatur verabschiedet werden, müssten die Vorschläge jetzt von der langen Bank geholt werden.“

Der Reformbedarf sei offensichtlich. Negativ schlagen in Thüringen derzeit die mangelhaften Pflichten zur Veröffentlichung zu Buche. So sollten Verträge der Daseinsvorsorge, Gutachten und Studien sowie Verbraucherinformationen ganz selbstverständlich veröffentlicht werden. Hierzu sollten auch die Kommunen verpflichtet werden. Für Informationen, die nicht aktiv veröffentlicht werden müssen, sollte es einfache Beantragungswege und kurze Antwortfristen geben. Auch dürfe der Zugang zu Informationen nicht vom Geldbeutel abhängig sein. Zu stärken seien zudem die Kontrollrechte des Informationsfreiheitsbeauftragten, dem es möglich sein sollte, einzugreifen, wenn Behörden willkürlich die Einsicht in Akten verweigern.

Nach einem von Mehr Demokratie gemeinsam mit der Open Knowledge Foundation (OKF) erarbeiteten Transparenz-Register rangiert Thüringen im Vergleich der Bundesländer auf Platz 10, wobei vier Länder bisher keinerlei gesetzliche Grundlage geschaffen haben.

„Thüringen kann sich auf einen vorderen Platz vorarbeiten, wenn die Vorschläge des Datenschutzbeauftragten tatsächlich Gesetz werden“, so Beck.
______

Hinweis für die Redaktionen:
Bei Rückfragen: Ralf-Uwe Beck, 0172-7962982

Vorschlag des Thüringer Datenschutzbeauftragten für ein Transparenzgesetz: https://www.tlfdi.de/tlfdi/informationsfreiheit/vorschlag-transparenzgesetz/

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

Sie wollen auch unsere Pressemitteilungen erhalten?

Dann senden Sie eine E-Mail an thueringenkein spam@mehr-demokratie.de,
Betreff: Presseabo.

Weitere Informationen

Argumente, Übersichten und Hintergründe zu Volksentscheiden in Gemeinden, Ländern, Bund und International finden Sie in unserem Bereich Wissen.