Zum Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts

Mehr Demokratie fordert Abschaffung des Finanztabus für Volksbegehren Finanztabu höhlt Volksgesetzgebung aus

Angesichts des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichts, mit dem am heutigen Mittwoch (10.4.) das Volksbegehren "Für gerechte und bezahlbare Kommunalabgaben" für unzulässig erklärt wurde, erneuert der Landesverband Thüringen des Vereins Mehr Demokratie seine Forderung nach Abschaffung des Finanztabus für Volksbegehren.

Der Landtag sei gefordert, die Verfassung zu ändern und finanzwirksame Bürgeranträge und Volksbegehren grundsätzlich zuzulassen. Ansonsten müsse in Thüringen jedes Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen damit rechnen, vom Verfassungsgericht gestoppt zu werden. Nach Ansicht von Mehr Demokratie wird mit dem Finanztabu die Volksgesetzgebung ausgehöhlt.


"Es ist ein Webfehler, den Bürgerinnen und Bürgern anzubieten, selbst gesetzgeberisch tätig zu werden, aber sie in Geldangelegenheiten auszusperren. Die Bürger tragen die Steuerlast. Sie sollten auch mitentscheiden dürfen, wie die Steuern verwendet werden", so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. Schließlich seien die Bürgerinnen und Bürger mindestens ebenso gute Haushalter wie die gewählten Volksvertreter.

"Misstrauen ist hier völlig fehl am Platz. Das Finanztabu muss weg." Mehr Demokratie stützt sich bei der Forderung auch auf Studien zu den Auswirkungen der direkten Demokratie in der Schweiz. Hier seien über längere Zeiträume drei Effekte auszumachen, wenn die Bürger auch über Finanzfragen direkt abstimmen könnten: So seien die Ausgaben der öffentlichen Hand ebenso rückläufig wie die Schuldenaufnahme, zudem würden weniger Steuern hinterzogen. Die Kritik des Gerichtes an der Begründung zu dem verhandelten Gesetzentwurf sollte zukünftige Initiativen nicht verunsichern. Beschrieben sei damit lediglich die Aufgabe, Sorgfalt bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen und ihren Begründungen walten zu lassen. Das Gericht habe ausdrücklich nicht festgelegt, dass an Begründungen zu Gesetzentwürfen für Volksbegehren höhere Maßstäbe anzulegen seien als an den parlamentarischen Gesetzgeber. Dies lasse sich aus der Verfassung demnach auch nicht ableiten

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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