Bericht von der Mitgliederversammlung
des Thüringer Landesverbandes von Mehr Demokratie e.V.
am 28. Januar 2017 in Erfurt

Vorstandssprecher Ralf-Uwe Beck begrüßte die rund 40 anwesenden Mitglieder und Gäste zu einer, wie er sagte „etwas anderen“ Mitgliederversammlung. Denn es gibt etwas zu feiern: Thüringen hat nun die modernsten und besten Regeln für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Deutschland. Deshalb sei ein kleiner Sektempfang geplant. Beck dankte Vorstandsmitglied Peter Städter für die Vor- und Zubereitung des Imbisses.

Als Versammlungsleitung wurden Susanne Köhler und Knuth Schurtzmann gewählt. Anschließend wurde die Tagesordnung beschlossen und das Protokoll der vergangenen Mitgliederversammlung vom 9.1.2016 bestätigt.

Vorstandsmitglied Stefan Schweßinger stellte als Verantwortlicher für die Finanzen den Jahresabschluss 2016 und den Haushaltsplan 2017 vor.
Er freute sich über einen Zuwachs bei den Mitglieds- und Förderbeiträgen, wodurch es nicht notwendig war, für die ab November neu eingerichtete Halbzeitstelle die gebildete Rücklage zu nutzen. Studentin Louisa Mertens hatte bis Oktober 2016 auf Honorarbasis im Landesbüro gearbeitet, Karolin Schulz übernahm ab November als Angestellte mit 18 Wochenstunden.
Die Entlastung des Vorstandes für 2016 erfolgte einstimmig.

Schweßinger stellte danach den Haushaltsplan 2017 vor. Auf Nachfrage erläuterte er, dass das Gehalt für die hauptamtliche Mitarbeiterin in der Geschäftsstelle 2017 zum Teil aus der Rücklage bezahlt werde. Diese wurde gebildet, um die Stelle besetzen zu können. Die Kosten dafür sollen perspektivisch allein aus Mitgliedsbeiträgen bestritten werden, dafür sind 400 Mitglieder nötig; derzeit sind es 251. Auf Nachfrage eines Mitglieds zu den Kosten für Spendenmailings erläuterte Ralf-Uwe Beck, dass die Briefe an Newsletter-Empfänger, Besteller von Info-Material, Spender, Mitglieder und Förderer auch als Kommunikationsmittel wertvoll seien. Der Finanzplan 2017 wurde einstimmig beschlossen.

Den Beginn des inhaltlichen Teils markierte der Bericht des Vorstands zur Lage.
Er drehte sich um die Frage: Wie steht es um die direkte Demokratie nach den Abstimmungen zum Bexit, in Ungarn und bald in der Türkei?

Ralf-Uwe Beck berichtete, dass den Schwerpunkt der Arbeit von Mehr Demokratie Thüringen 2016 das Thüringer Gesetz über Einwohnerantrag, Bürger- begehren und Bürgerentscheid bildete (ThürEBBG). Auf kommunaler Ebene wird die direkte Demokratie immer weiter verbessert. Auch auf Bundesebene wurde das Thema bis vor einem Jahr immer intensiver diskutiert – doch dann kamen der Brexit sowie die Volksentscheide in Ungarn und Kolumbien. Auch das Verfassungsreferendum während des Ausnahme- zustandes in der Türkei wird mit Sorge erwartet. Mehr Demokratie versuche, in den Medien aufzuklären und zu differenzieren. Es zeige sich in den Gesprächen mit Politikern der Grünen, der SPD, aber auch der Linken, dass sie skeptischer gegenüber Volksentscheiden sind. Auf der anderen Seite habe die CSU das Thema aufgegriffen: Bei einer Mitgliederbefragung waren dort 68,8 Prozent für bundesweite Volksentscheide.

Beck erläuterte, dass es sich bei der Brexit-Abstimmung in Wirklichkeit um eine unverbindliche Befragung handelte. Zudem waren es in Großbritannien, Ungarn und Kolumbien von oben angesetzte Referenden, bei denen die Regierung Frage und Zeitpunkt festlegte sowie keine Alternativen zuließ, weder auf dem Stimmzettel noch im Abstimmungskampf. So eine direkte Demokratie fordern wir nicht, so Beck, und in Deutschland gibt es diese auch nicht (sieht man ab von wenigen Sonderfällen für Referenden in einigen Bundesländern). Die direkte Demokratie sei ein Instrument der Bürgerinnen und Bürger, nicht der Regierung, die sich mit einer Abstimmung die Zustimmung sichern will. Alle Ausnahmen müssten genau geregelt werden, denn Referenden von oben seien missbrauchsanfällig: Es braucht ausgewogene Infos vor dem Entscheid sowie lange Fristen.

Grundsätzlich gelte: die direkte Demokratie sei ein Spiegel der Gesellschaft, nicht Verursacher der Probleme. Wenn eine Abstimmung Unzufriedenheit ans Licht bringt, sollte man sich dem Thema stellen und nach Lösungen suchen. Sind die Menschen zunehmend misstrauischer gegenüber der EU müssten die Mitbestimmungsrechte ausgebaut werden. Mit der Europäischen Bürgerinitiative könne nur ein Signal an die Europäische Kommission gesendet werden; verbindlich ist sie nicht. Beck forderte, dass mehr Rechte für die EU-Bürger geschaffen werden müssen. Der Brexit sei auch kein Beispiel dafür, dass Themen für das Volk zu kompliziert seien. Er zitiert Olof Palme: „Es ist eine Irrlehre, dass es Fragen gibt, die für normale Menschen zu groß oder zu kompliziert sind. Akzeptiert man einen solchen Gedanken, so hat man einen ersten Schritt in Richtung Technokratie, Expertenherrschaft, Oligarchie getan. Politik ist zugänglich, ist beeinflussbar für jeden. Das ist der zentrale Punkt der Demokratie.“ Die mehrstufig geregelte direkte Demokratie sorge dafür, dass wenn es zu kompliziert erscheint, dies an der Zustimmung scheitert.Und wer sollte auch einschätzen dürfen, was zu kompliziert für das Volk ist?

Eine zweite Verunsicherung hinsichtlich des bundesweiten Volksentscheids entstehe durch die neue Rechte, so Beck. Die AfD fordere direkte Demokratie nach Schweizer Vorbild. Doch in der Schweiz gibt es keinen Schutz für die Wahrung von Grund- und Minderheitenrechten. In Deutschland dürfen Volksbegehren Grund- und Minderheitenrechte nicht angreifen. Die AfD sehe die direkte Demokratie als Gegenspieler für die Parlamente, doch eigentlich, betont Beck, solle die direkte Demokratie die repräsentative Demokratie repräsentativer machen. Denn das Gespräch sei die Seele der direkten Demokratie, Argumente müssten ausgetauscht werden. Die direkte Demokratie helfe also, zu versachlichen und sei ein Mittel gegen Populismus.

Als nächstes ging es um eine große Überraschung: Die CDU Thüringen will ein Vetorecht für das Volk – das fakultative Referendum. Vorstandsmitglied Peter Häusler erläuterte, worum es geht.

Das Vetorecht ergänzt das Initiativrecht bei der direkten Demokratie. Es wurde in der Schweiz entwickelt und 1874 als erstes direktdemokratisches Instrument in die Verfassung aufgenommen.
Der Vorschlag der CDU sieht konkret so aus: Es gibt 100 Tage Karenzzeit, bevor ein Gesetz in Kraft tritt. Wenn in diesem Zeitraum 50.000 Unterschriften gesammelt werden, gibt es eine Volksabstimmung. Für diese ist im Gesetzentwurf kein Quorum vorgesehen, was Mehr Demokratie begrüßt. Dem Vorwurf, die parlamentarische Arbeit würde so lahmgelegt, entgegnet Häusler, dass so viele Unterschriften nicht leicht zu sammeln seien und dann auch noch im Volksentscheid überzeugt werden müsse. Es sei ein längerer Prozess, der nicht zum Populismus tauge. In der Schweiz findet 1 bis 2 im Jahr eine Abstimmung gegen ein Gesetz statt und nur rund 47 Prozent der Gesetze, gegen die das Referendum ergriffen wurde, wurden in der Abstimmung abgelehnt. Der Vorschlag der CDU, den Finanzvorbehalt anzuwenden, ist nicht sinnvoll, da erstens die Statistik zeige, dass Bürger sparsamer mit Geld umgehen und zweitens in Thüringen dann jedes Volksbegehren am Finanzvorbehalt scheitern müsste.

Am 19. Januar fand eine Anhörung im Thüringer Landtag zum Gesetzentwurf der CDU statt. Der Schweizer Andreas Groß erläuterte dort als Sachverständiger die Wirkungsweise der direkten Demokratie: „In der Schweiz sucht sich jedes Thema eine Mehrheit. Damit ist auch immer wieder jeder Einzelne Teil dieser Mehrheit“ - weil das Parlament alleine nicht die Macht hat, gegen Vorbehalte in der Bevölkerung etwas durchzusetzen. Der Gesetzgebungsprozess müsse sehr sorgfältig sein, um Konsens mit der Gesellschaft zu erreichen. Ein weiteres Zitat von Groß: „In der Schweiz hat keiner soviel Macht, der er nicht zuhören muss “ Überzeugungsarbeit müssten auch die Parteien leisten, wenn sie ein Referendum gegen ein Gesetz anstrengen. Sie müssen sich der Abstimmung stellen, nicht nur demonstrieren, sondern Argumente liefern und kommunizieren. Eine immer mehr ausdifferenzierte Gesellschaft könne nicht von Wahlen und Parteien abgebildet werden. Häusler spricht die Krise der Demokratie und den Rückgang in Wahlbeteiligung in Deutschland an. Ein Gegenmittel sei mehr direkte Demokratie.

Ralf-Uwe Beck ergänzte, dass das fakultative Referendum erstmals 2009 von Mehr Demokratie Thüringen in die Diskussion gebracht wurde. CDU war immer Gegner von Mehr Demokratie, dennoch hat der Vorstand selbstverständlich den Vorschlag sachlich geprüft und die Einführung auch in einer schriftlichen Stellungnahme begrüßt. Beck forderte die Regierungsfraktionen auf, die aufgehende Tür zu nutzen für eine Verfassungsdiskussion und die Senkung der Hürden für Volksbegehren. Er wirbt auch noch einmal für das Online-Forum des Landtags, wo Bürger Gesetzentwürfe mitdiskutieren und kommentieren können.

Ralf-Uwe Beck über den langen Weg bis zu fairen Bürgerbegehren in Thüringen

Das Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ hatte 2008 Eckpunkte der Reform gesetzt, die dann vom Landtag ausgestaltet wurden. Reformbedarf bestand, da die Regeln zum Teil missverständlich und lückenhaft waren sowie auf kommunaler Ebene strenger als auf Landesebene. Mehr Demokratie hat zusammen mit den Regierungsfraktionen das Thüringer Gesetz über Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ausgearbeitet. Bei der Verabschiedung des ThürEBBG am 30.10.2016 im Landtag sprach der SPD-Abgeordnete Uwe Höhn von einem historischem Moment, da es solch ein Gesetz in keinem anderen Bundesland gibt. Beim Volksentscheidsranking von Mehr Demokratie e.V. ist Thüringen nun Platz 1 für die kommunale Ebene, vor Bayern. Die Mitgliederversammlung dankte Beck mit Applaus für seinen langjährigen Einsatz für die direkte Demokratie in Thüringen.

Beck stellte die neuen Regelungen vor und nannte die wichtigsten Verbesserungen: Ratsbegehren, Recht auf Beratung in formalen Fragen, Bürgerbegehren in Ortsteilen und Ortschaften sowie zu Unternehmensbeteiligungen der Kommune, Abwahlbegehren, Alternativvorlagen beim Bürgerentscheid, Zusammenlegung des Bürgerentscheids mit Wahlen ist möglich und vor dem Bürgerentscheid müssen ausgewogene Informationen an alle Haushalte versandt werden. Einmalig in Deutschland ist die Möglichkeit, ein Bürgerbegehren zu einem schon mal im Bürgerentscheid abgestimmtem Thema zu starten (3,5% Unterschriftenhürde) - das stärkt die Bindungswirkung.

Eine Broschüre von Mehr Demokratie als Leitfaden für Initiativen – aber auch für Gemeindeverwaltungen und Ratsmitglieder - wird Ende Februar veröffentlicht. Sie enthält den gesamten Gesetzestext mit Erläuterungen zu den Paragrafen, die wichtigsten Regeln in Kürze, ein Stichwortregister sowie die Chronologie der Erfolgsgeschichte.

Anschließend wurde auf den Erfolg angestoßen und die Mittagspause genutzt, um mit anderen Mitgliedern ins Gespräch zu kommen.

Weiter ging es mit dem Tagesordnungspunkt „Stop TTIP und CETA: Die Macht der Konzerne kann gebrochen werden!“

Robert Bednarsky, der die Anti-TTIP-Großdemo im September 2016 in Leipzig mit vorbereitet hatte, berichtete über Pläne, wie weiterer Widerstand gegen CETA aussehen kann. CETA ist ein Abkommen zwischen EU und Kanada und greift die Grundlagen der Demokratie an, da es die Macht der Parlamente schmälert – denn Unternehmen können bei Gewinneinbußen klagen, die durch Gesetze ausgelöst werden (z.Bsp. Im Bereich Arbeitsschutz, Dienstleistungen, Umweltstandards, Kulturgut). Das betrifft nicht nur kanadische Konzerne, sondern auch Konzerne mit Filialen in Kanada. Gesetzgeber muss Rahmen der Wirtschaft verändern können, daher hält Mehr Demokratie die Schiedsgerichtshöfe für undemokratisch. Am 30.10.2016 wurde für CETA die vorläufige Anwendung beschlossen, aber in Kraft tritt es erst nach Zustimmung aller nationalen Parlamente. Das „Thüringer Bündnis für einen gerechten Welthandel“, in dem auch Mehr Demokratie vertreten ist, hat sich zu einem ersten Strategietreffen getroffen. Das Bündnis ist offen für Aktive, wer sich beteiligen möchte, schreibt am besten eine Nachricht über die facebook-Seite des Bündnisses.

Ralf-Uwe Beck berichtete ergänzend über die Verfassungsklage von Mehr Demokratie, campact und foodwatch gegen CETA, die größte Bürgerklage in der Geschichte der BRD mit 125.000 Klägern. Grundlage für die Klage war, dass der Bundestag Einfluss verliert und damit auch unsere Wählerstimmen verloren gehen. Die Verhandlung in der Hauptsache steht noch aus. Das Verfassungsgericht hat jedoch schon festgelegt, dass die Europäisch-Kanadischen Ausschüsse, die für Umsetzung und Weiterentwicklung von CETA zuständig sind und faktisch das Parlament entmachten würden, demokratisch legitimiert werden müssen. Ebenso hat es entschieden, dass Deutschland die vorläufige Anwendung beenden kann, falls der Bundestag CETA ablehnt. Beck betont, dass der Protest gegen Handelsabkommen keine Selbstverständlichkeit für Mehr Demokratie ist. Wir sind aktiv, da Grundlagen der Demokratie angegriffen werden.

Mehr Demokratie startet eine Initiative zur Steigerung der Wahlbeteiligung

Den Leitantrag stellte Vorstands- mitglied Matthias Röder vor: Wie gehen wir damit um, dass das Vertrauen in die gewählten Volksvertreter sinkt, die Mehr Demokratie nicht als Gegenspieler betrachtet? Vertrauensbildende Maßnahme könnte es sein, wenn die Bürger bei der Wahlen mehr Einfluss hätten. Der Leitantrag, in den bestehende Beschlüsse von Mitgliederversammlungen eingeflossen sind, wird in Murmelgruppen besprochen. Anschließend werden folgende Einzelpunkte besprochen und nach zum Teil ausführlicher Diskussion auch beschlossen:

  1. Mehr Einfluss auf personelle Zusammensetzung der Parlamente nehmen
    Bei den Landtagswahlen sollen die Wählerinnen und Wähler nicht nur zwei Stimmen, sondern (maximal) 21 Stimmen vergeben können. Damit soll jeder Wähler die Reihenfolge der Kandidierenden auf den Parteilisten verändern, aber auch Kandidierende verschiedener Listen ankreuzen können (Panaschieren). Auch soll es möglich sein, einem Kandidierenden maximal drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Daneben sollen die Wähler auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Liste einer Partei anzukreuzen, ohne sie zu verändern.
  2. Absenkung des Wahlalters
    Das Wahlalter (aktives Wahlalter) soll auch für Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt werden.
  3. Enthaltung („Proteststimme“), falls keine Partei überzeugt
    Es soll die Möglichkeit eingeräumt werden, durch Enthaltung für keine der zur Wahl stehenden Parteien bzw. deren Kandidaten zu stimmen. Leere Stimmzettel sollen nicht mehr als ungültig gewertet, sondern gesondert gezählt und das Ergebnis auch bekanntgegeben werden.
  4. Ersatzstimme, falls Partei an der Sperrklausel scheitert
    Für den Fall, dass Punkt 1 nicht verhandelbar ist: Eingeführt werden soll eine „Ersatzstimme“ (auch Eventual- oder Hilfsstimme genannt), die Wählerinnen und Wähler abgeben können für den Fall, dass die Partei, die sie favorisieren, die Sperrklausel nicht überspringt.
  5. Briefwahlunterlagen für alle
    Die Briefwahlunterlagen sollen allen Wählerinnen und Wählern automatisch mit der Wahlbenachrichtigung zugestellt werden.
  6. Kommunen als Laboratorien
    Über das Thüringer Kommunalwahlgesetz soll ermöglicht werden, dass Kommunen selbst entscheiden, ob sie in ihrem Gebiet die hier vorgeschlagenen Instrumente, sofern sie für Kommunalwahlen anwendbar sind, einführen wollen.
  7. Bildung: Selbstwirksamkeitserfahrung ermöglichen
    Demokratie soll als Lernprozess von Kindheit an gefördert werden. Kinder sollen an Entscheidungen in Kindertagesstätten und Schulen teilhaben können. Diese Grundsätze sind durch Schulträger und Ministerien zu fördern. Die Bildung von Kinder- und Jugendparlamenten sind zu fördern.
  8. Direkte Demokratie ausbauen
    Die direkte Demokratie soll in Thüringen weiter ausgebaut werden; dazu zählen auf Landesebene die Einführung des fakultativen Referendums, die Abschaffung des Finanztabus und die Reform des Bürgerantrages.

Der Vorschlag, eine Abschaffung der Sperrklausel zu fordern, wurde diskutiert. Da diese Forderung gut durchdacht sein sollte, wurde beschlossen, zu diesem Punkt eine gesonderte Mitgliederversammlung im Mai abzuhalten.

Die Vorschläge wurden per Pressemitteilung und auf der Mehr Demokratie-Website veröffentlicht und sollen ins Bündnis für Mehr Demokratie eingespeist werden. Geplant ist auch ein Symposium im Landtag zum Thema Wahlrecht (voraussichtlich am 8. Juni 2017).

In seinem Schlusswort dankte Ralf-Uwe Beck für die angeregten inhaltlichen Debatten und wies auf die jährliche Mehr Demokratie-Wanderung für Mitglieder und Interessenten hin. Sie wird am 3. September 2017 von der Hohen Sonne (Eisenach) bis Ruhla führen.

PS: Weitere Fotos von der Versammlung gibt es auf unserer facebook-Seite.

Karolin Schulz