Das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen" im Jahr 2000

Größter Erfolg des Bündnisses für Mehr Demokratie in Thüringen war das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen" im Jahr 2000. Seinerzeit haben 387.469 Menschen für faire Volksbegehren unterschrieben. Schließlich wurden 323.000 Unterschriften als gültig anerkannt. Dies entspricht 18,34 Prozent der Stimmberechtigten. Die Unterschriftensammlung war damit die erfolgreichste freie Sammlung für ein Volksbegehren in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland.

Mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht hat die Landesregierung einen Stop des Volks-begehrens erreicht. Dennoch kam es zu einer parlamentarischen Initiative. 9 Monate lang haben alle Landtagsfraktionen verhandelt und im November 2003 tatsächlich einstimmig (!) eine Reform der direkten Demokratie auf Landesebene beschlossen. Die Hürden für Volksbegehren wurden gesenkt und ein modellhaftes Durchführungsgesetz beschlossen.

 

Zur Erläuterung

1. 5.000 Unterschriften in 6 Wochen

2. Bei freier Sammlung Unterschriften von 10 % der Stimmberechtigten in 4 Monaten. Bei Amtseintragung 8 % in 2 Monaten

3. Mehrheit entscheidet plus Zustimmungsklausel 25 %, bei Verfassungsänderungen 40 %

 

Faire Regeln für Volksbegehren

Die Sammlungsfrist für die 5.000 Unterschriften für den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens wurde von vier auf sechs Wochen verlängert.
Landesregierung und Landtag haben nach dem genehmigtem Zulassungsantrag die Möglichkeit zur Klage; früher war das erst nach dem Volksbegehren möglich.
Beim Volksbegehren können Initiativen zwischen freier Sammlung und Amtseintragung wählen: Das Unterstützungsquorum beträgt in der viermonatigen freien Sammlung zehn Prozent (früher 14 %), bei Amtseintragung acht Prozent (zwei Monate Sammlungsfrist).

Beim Volksentscheid über einfache Gesetze beträgt das Zustimmungsqurorum nicht mehr ein Drittel, sondern nur noch ein Viertel der Stimmberechtigten. Bei  Verfassungsänderungen müssen 40 % der Stimmberechtigten (früher 50 %) zustimmen.

Für einen Bürgerantrag sind jetzt 50.000 Unterschriften notwendig, früher mussten sechs Prozent der Stimmberechtigten ihn unterstützen (120.000 Unterschriften). Die Sammlungsfrist für Bürgeranträge wurde von vier auf sechs Monate verlängert.

Mit dem Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid (ThürBVVG) sind  die formalen Anforderungen für alle Verfahren vereinheitlicht worden. Es wurde ein Rederecht für Vertrauenspersonen in Ausschuss-Ssitzungen sowie eine Beratungspflicht der/s Landtagspräsidentin/en zu formellen Voraussetzungen bei Bürgerantrag und Volksbegehren eingeführt.

Für eine Unterschrift genügt jetzt der Nachname, früher waren Vor- und Zuname notwendig. Der Unterzeichner eines Volksbegehrens hat ein Widerrufsrecht bis zum Ablauf der Sammlungsfrist.

Die Übergabe der Unterschriftsbögen bei einem Volksbegehren ist jetzt an das Innenministerium möglich; früher mussten sie an die einzelnen Meldebehörden verteilt werden.

Vor dem Volksentscheid wird eine Abstimmungsbroschüre an jeden Haushalt versendet. Volksentscheide können an Wahlen gekoppelt werden.
Die Initiatoren eines erfolgreichen Volksbegehrens erhalten eine Kostenerstattung.

Bildershow "Wertpapiere"

Eine Bilderfolge (PDF, 50 Seiten 1,5 MB) zur Ausstellung der 387.469 Unterschriftsbögen für das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen" am 15. Dezember 2000 in Erfurt.