Bürgerbegehrens-Bericht Thüringen 1993-2026

Seit Reform Bürgerbegehren verdoppelt, unzulässige Begehren halbiert Beteiligung an Bürgerentscheiden deutlich über Wahlbeteiligung

Der Bürgerbegehrens-Bericht für Thüringen verzeichnet zwischen 1993 und 2026 insgesamt 261direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene. 74 davon sind in einen Bürgerentscheid gemündet. Die durchschnittliche Zahl der jährlich gestarteten Bürgerbegehren hat sich seit den beiden Reformen von 2009 und 2016 von fünf auf zehn verdoppelt. Zugleich konnte die Zahl der unzulässig erklärten Bürgerbegehren reduziert werden. Wurden bis 2008 fast 38 Prozent der beantragten Bürgerbegehren nicht zugelassen, sind es seit 2017 nur noch 32 Prozent. 

Die 2009 mit einem Volksbegehren durchgesetzte Reform der kommunalen direkten Demokratie und das 2016 vom Landtag verabschiedete detaillierte Regelwerk haben die direkte Demokratie von hohen Hürden befreit: ein Erfolg des Engagements vieler Bürgerinnen und Bürger. 

70 Prozent der gestarteten Bürgerbegehren zielen darauf, einen Gemeinderatsbeschluss zu korrigieren. Knapp die Hälfte von diesen so genannten Korrekturbegehren (41,4 %) ist auch erfolgreich. 

Dass Bürgerbegehren nicht als Konfrontation zwischen Initiativen und Gemeinderäten zu werten sind, zeigt eine weitere Statistik: Von den 110 Bürgerbegehren, die von einem Gemeinderat behandelt wurden, sind 42 komplett oder als Kompromiss übernommen worden (38,2 %). Die direkte Demokratie stärkt also den Dialog zwischen Gewählten und der Wählerschaft auch zwischen den Wahlen. 

Bemerkenswert ist auch die durchschnittliche Beteiligung von 57,3 Prozent. Sie liegt damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 51,1 Prozent und etwa auf dem Niveau der Beteiligung an den Kommunalwahlen. 

Für die kommunale direkte Demokratie sieht Mehr Demokratie e. V. nur wenig Reformbedarf. So sollten Bürgerbegehren auch für die Ebene der Zweckverbände möglich sein. Auch sollte Initiativen in Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern eine Kostenerstattung gewährt werden. Nach wie vor ist aber zu wenig bekannt, welche Möglichkeiten die direkte Demokratie den Bürgerinnen und Bürger bietet. Hier sind das Innenministerium, aber auch die kommunalen Spitzenverbände, die Landeszentrale für politische Bildung, aber auch die Schulen und das ThILLM gefragt, über die Bürgerrechte offensiver zu informieren. Mehr Demokratie und die Thüringer Staatskanzlei haben 2024 eine Handreichung zu Bürgerbeteiligung und Bürgerbegehren in Thüringer Kommunen veröffentlicht, um zu informieren und aufzuklären.

Stärkere Werbung verdienen auch die Einwohneranträge, die – weil sie von 14-Jährigen unterzeichnet werden können – ein gutes „Einstiegsinstrument“ für demokratische Teilhabe junger Menschen sind. Auch Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft können Einwohneranträge unterzeichnen und sich damit politisch artikulieren. In Städten wie Gera, Jena und Eisenach hat sich hier eine rege Praxis entwickelt.