Petition modernes Wahlrecht

Unterschriften für Petition zum Wahlrecht sind zusammen

Die Petition „Modernes Wahlrecht für Thüringer Kommunen“ hat es über die Ziellinie von 1.500 Unterschriften geschafft. 1.545 Menschen haben die Petition im Internet unterzeichnet. Zudem haben etliche Mitglieder im Freundes- und Bekanntenkreis Unterschriften gesammelt. Am Ende waren 1.642 Unterschriften zusammen. Jetzt kann der Landesvorstand die Idee direkt im Petitionsausschuss des Landtages vorstellen. Die öffentliche Anhörung im Landtag wird voraussichtlich am 24. Mai stattfinden.

Zukünftig sollen Kommunen entscheiden können, welche Maßnahmen sie bei Kommunalwahlen ergreifen, um die Wahlbeteiligung zu steigern. Übernimmt der Landtag die Idee für das Kommunalwahlgesetz, wäre das einmalig in Deutschland und könnte zum Modell für andere Länder werden. Deshalb wurde die Petition auch von so vielen Menschen aus ganz Deutschland unterstützt. Dafür herzlichen Dank!

Der Vorschlag konkret, die möglichen Instrumente, die von den Kommunen bei Kommunalwahlen genutzt werden können, könnten sein:

1. Automatische Zustellung der Briefwahlunterlagen
Alle Wählerinnen und Wähler erhalten die Briefwahlunterlagen automatisch; die Beantragung entfällt.

2. Zusätzliche Wahlorte, Wahltermine und verlängerte Wahlzeiten
Ausweisung weiterer Wahlorte und Ausweitung des Wahltermins.

3. Proteststimmen und Stimmenthaltung
Wer von der Parteienlandschaft insgesamt frustriert ist, könnte das kenntlich machen. Bisher machen Unzufriedene ihr Kreuz bei einer „Protestpartei“ oder machen den Stimmzettel ungültig oder gehen gar nicht zur Wahl. Mit der Proteststimme besteht sogar die Möglichkeit, zwischen mehreren Formen des Protests bzw. der Stimmenthaltung wählen zu können. Die Proteststimmen haben keinen Einfluss auf den Wahlausgang, werden aber ausgewiesen und können so zum Signal an die Gesellschaft werden. Differenzierungsvorschlag:

  • Ich lehne alle Bewerber ab.
  • Ich lehne alle von den Bewerbern vertretenen politischen Programme ab.
  • Ich enthalte mich der Stimme.

4. Offizielle Informationen über Bewerber an alle Wahlberechtigen
Ein Wahlheft bietet alle Informationen zur Wahl und den antretenden Parteien und Kandidatinnen und Kandidaten – ähnlich der Abstimmungsbroschüre bei Volksentscheiden.

5. Absenkung des Wahlalters
Ermöglichung der Absenkung bis auf 14 Jahre, gekoppelt an ein Jugendwahlregister, in das sich Jugendliche freiwillig eintragen können; nur diese sind wahlberechtigt.

6. Integrierte Stichwahl
Diese ermöglicht es, bei Bürgermeister- und Landratswahlen auf einen möglicherweise notwendigen zweiten Wahlgang zu verzichten. Die Stichwahl wird in den ersten Wahlgang integriert. Hier können Kosten gespart werden.

7. Wahlpflicht
Das ist das umstrittenste, aber wirksamste Instrument zur Steigerung der Wahlbeteiligung (in Australien liegt damit die Wahlbeteiligung bei 90 %); notwendig wäre allerdings ein Bußgeld von z.B. 5 Euro. Die Kommunen könnten mit diesen Instrumenten die Kommunalwahlen flexibler gestalten – ganz freiwillig, verpflichtet wären sie nicht.

Selbst wenn eine Kommune keines der Instrumente nutzt … allein die Diskussion im Gemeinde-, Stadtrat oder Kreistag, wie die Wahlbeteiligung gesteigert werden könnte, wäre bereits eine Bereicherung der Debatte um eine Stärkung der Demokratie.

Wir haben den Vorschlag – ausgearbeitet von den Professoren Hermann Heußner und Arne Pautsch – schon vor fünf Jahren gemacht, aber der Landtag hat nicht reagiert. Nun hoffen wir auf die Anhörung im Petitionsausschuss.