Direkte Demokratie im Land - Volksbegehren, Volksentscheid und Bürgerantrag

Mit Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid können die Bürgerinnen und Bürger direkt Einfluss auf die Landespolitik nehmen. Sie können eigene Gesetze auf den Weg bringen oder neue Themen auf die politische Tagesordnung setzen.

Thüringen ist seit der Demokratiereform des Jahres 2003 im Vergleich der Bundesländer in die erste Hälfte vorgerückt. Die in der Verfassung festgeschriebenen Quoren für Volksbegehren und Volksentscheide sind nach Ansicht von Mehr Demokratie Thüringen noch nicht gut, aber immerhin verbessert. Die im Durchführungsgesetz formulierten Verfahrensregeln sind gut gelungen und können Modell auch für andere Länder sein.

Die Regeln in Kürze finden Sie hier, die ausführlichen Regelungen können Sie unter Rechtsgrundlage nachlesen.

Zudem gibt es Informationen zu den zwei erfolgreichen Volksbegehren, die Mehr Demokratie 2000 und 2008 in Thüringen organisiert und damit Reformen der direkten Demokratie erreicht hat.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Es verwirklicht seinen Willen durch Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheid."

Thüringer Verfassung, Artikel 45