Kommunen als Labore für ein modernes Wahlrecht

Mehr Demokratie Thüringen stellte auf der Landespressekonferenz am 4. September 2018 einen Gesetzentwurf vor, der Kommunen die Möglichkeit geben soll neue Wahlrechtsinstrumente zu erproben. Mit dieser "Experimentierklausel" im Kommunalwahlrecht soll eine wissenschaftliche Begleitung einhergehen. Mehr dazu

Vorschläge zur Steigerung der Wahlbeteiligung

Die Mitgliederversammlung von Mehr Demokratie Thüringen hat am 28. Januar 2017 einen Leitantrag verabschiedet mit acht Vorschlägen, wie die Wahlbeteiligung gesteigert werden kann. Der Landesverband will damit eine überparteiliche Initiative anregen. Zu den Vorschlägen zählen die Einführung von Ersatz- und Proteststimme, die Absenkung des Wahlalters sowie Kumulieren und Panaschieren.

Mehr Einfluss bei Landtagswahlen

Mehr Demokratie fordert eine Reform des Landtagswahlrechts. Die Wählerinnen und Wähler sollen mehr Einfluss auf die personelle Zusammensetzung des Landtages ausüben können. Dafür soll mehr Stimmen zur Verfügung stehen, um diese bei der Listenwahl einzelnen Kandidaten geben zu können - unabhängig von der Parteiliste (Kumulieren und Panaschieren). Ein ausgearbeitetes Papier mit den Vorschlägen finden Sie hier.


Proteststimme und Ersatzstimme

Zwei Probleme, für die es Lösungen gibt:

Manche Menschen wählen „Protest“, weil sie unter den Parteien kein Angebot finden, das ihnen zusagt. Sie wollen ihren Unmut signalisieren. Hier könnte die Einführung einer „Proteststimme“ hilfreich sein.

Wählerstimmen können an der Sperrklausel hängenbleiben; schafft die gewählte Partei den Einzug ins Parlament nicht, sind diese Wählerstimmen nicht repräsentiert. Die „Ersatzstimme“ könnte Abhilfe schaffen.

Hier werden die beiden Wahlrechts-Ideen vorgestellt.

Wahl und Abwahl von Amtsträgern

"Mehr Einflussrechte für die Bürger durch die Wahl und Abwahl von Amtsträgern in Thüringen", diese Forderung hat die Landesmitgliederversammlung von Mehr Demokratie Thüringen im Januar 2012 einstimmig beschlossen. Am 1. Februar haben wir die Vorschläge in einer Pressekonferenz vorgestellt. 

Direkt legitimiert werden sollten die Präsidenten des Thüringer Verfassungsgerichts und des Rechnungshofes, der Bürgerbeauftragte sowie die Beauftragten für den Datenschutz und die Stasi-Unterlagen. Wenn ein direkt gewählter Abgeordneter des Landtages sein Mandat verliert, sollte ein Nachfolger durch Direktwahl bestimmt werden.

Die direkte Wahl von Amtsträgern würde nach Einschätzung von Mehr Demokratie ihre Unabhängigkeit und Kontrollfunktion stärken. Bisher wählen die Kontrollierten ihre eigenen Kontrolleure, der Landtag beispielsweise die Spitze des Rechnungshofes.

Mehr Demokratie setzt sich zudem für die Möglichkeit ein, Amtsträger abzuwählen. Diese so genannten Recall-Verfahren sollten auch von den Bürgerinnen und Bürgern initiiert werden können.

Unser Gesetzesentwurf "Kommunen als Labore"

Unsere Forderungspapiere: