Der am heutigen Donnerstag (24.9.) vom Thüringer Landesverband des Vereins Mehr Demokratie e. V. vorgestellte Bürgerbegehrens-Bericht verzeichnet im Freistaat zwischen 1993 und 2026 insgesamt 261 direktdemokratische Verfahren auf kommunaler Ebene. Die durchschnittliche Zahl der jährlich gestarteten Bürgerbegehren habe sich seit den beiden Reformen von 2009 und 2016 von fünf auf zehn verdoppelt. Zugleich konnte die Zahl der unzulässig erklärten Bürgerbegehren reduziert werden. Wurden bis 2008 fast 38 Prozent der beantragten Bürgerbegehren nicht zugelassen, sind es seit 2017 nur noch 32 Prozent. 74 Bürgerbegehren sind in einen Bürgerentscheid gemündet.
Die 2009 mit einem Volksbegehren durchgesetzte Reform der kommunalen direkten Demokratie und das 2016 vom Landtag verabschiedete detaillierte Regelwerk hätten die direkte Demokratie von hohen Hürden befreit. Mit der Reform habe sich Thüringen im Ländervergleich vom Schlusslicht auf Platz 1 vorgearbeitet. Thüringen sei bis heute das einzige Bundesland mit einem eigenen Bürgerbegehrens-Gesetz. „Mit Bürgerbegehren können sich Bürgerinnen und Bürger von Verwaltung und Politik unabhängig machen, kommunalpolitische Akzente setzen oder Politik korrigieren“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie in Thüringen. „Das spornt die Politik an, Probleme anzugehen sowie Kritik und Ideen aus der Bevölkerung ernst zu nehmen.“
70 Prozent der gestarteten Bürgerbegehren zielen darauf, einen Gemeinderatsbeschluss zu korrigieren. Knapp die Hälfte von diesen so genannten Korrekturbegehren (41,4 %) ist auch erfolgreich.
Dennoch seien Bürgerbegehren nicht als Konfrontation zwischen Initiativen und Gemeinderäten zu werten: Von den 110 Bürgerbegehren, die von einem Gemeinderat behandelt wurden, sind 42 komplett oder als Kompromiss übernommen worden (38,2 %). Die direkte Demokratie stärke also den Dialog zwischen Gewählten und der Wählerschaft auch zwischen den Wahlen.
Bemerkenswert ist nach Ansicht von Mehr Demokratie e. V. die durchschnittliche Beteiligung von 57,3 Prozent. Diese liege damit über dem bundesweiten Durchschnitt von 51,1 Prozent und etwa auf dem Niveau der Beteiligung an den Kommunalwahlen.
„Angesichts der positiven Bilanz ist es bedauerlich, wie viele Menschen ihre Bürgerrechte nicht kennen und nicht wissen, dass es in Thüringen beste Möglichkeiten gibt, sich aus einer empfundenen Ohnmacht zu befreien“, so Beck. Hier seien das Innenministerium, aber auch die kommunalen Spitzenverbände sowie die Landeszentrale für politische Bildung, aber auch die Schulen und das ThILLM gefragt, über die Bürgerrechte offensiver zu informieren.
Stärkere Werbung verdienen auch die Einwohneranträge, die – weil sie von 14-jährigen unterzeichnet werden können – ein gutes „Einstiegsinstrument“ für demokratische Teilhabe junger Menschen sind. Auch Ausländerinnen und Ausländer, die Einwohneranträge unterzeichnen können, könnten sich damit artikulieren und so Erfahrungen mit dem demokratischen System des Freistaats machen. „Wo Einwohneranträge angewendet werden, gibt es einen Aha-Effekt. In Gera, Jena oder Eisenach sehen wir, dass sie zu einem Erfolgsmodell der Bürgerbeteiligung werden“, so Beck.
Für die kommunale direkte Demokratie sieht Mehr Demokratie e. V. nur wenig Reformbedarf. So sollten Bürgerbegehren auch für die Ebene der Zweckverbände möglich sein. Auch sollte Initiativen in Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohnern eine Kostenerstattung gewährt werden.
Zu reformieren sei vor allem für die direkte Demokratie auf Landesebene. Hier sei die Volksbegehrens-Hürde zu halbieren, das Finanztabu endlich abzuschaffen und der Bürgerantrag zu reformieren.
Der Bürgerbegehrens-Bericht kann hier heruntergeladen werden.

