Mehr Demokratie zur AfD-Ankündigung: Volksbegehren zur Landtagsauflösung so unrealistisch wie eine Marsbesiedlung

Am kommenden Mittwoch (7.10.) wird im Thüringer Landtag über den Antrag der AfD-Fraktion zur Auflösung des Landtags abgestimmt. Für den Fall, dass dies im Landtag nicht die erforderliche Mehrheit findet, hat die AfD angekündigt, die Auflösung mit einem Volksbegehren durchsetzen zu wollen. Dies ist nach Ansicht des Thüringer Landesverbandes von Mehr Demokratie e. V. völlig unrealistisch, da hierfür zwei Volksbegehren nötig seien.

„Die Auflösung des Thüringer Landtags bis zur nächsten Landtagswahl 2029 durchzusetzen, ist so unwahrscheinlich wie eine Marsbesiedlung“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher von Mehr Demokratie e. V. Zunächst müsste mit einem Volksbegehren die Verfassungsänderung angestoßen und in einem darauffolgenden Volksentscheid beschlossen werden. Erst nach der Verfassungsänderung könne dann ein zweites Volksbegehren gestartet werden, um später per Volksentscheid über die Auflösung des Landtags zu befinden. Für jedes Volksbegehren sei vom Antrag auf Zulassung über das eigentliche Volksbegehren bis zum Volksentscheid mit ungefähr zwei Jahren zu rechnen. „Selbst wenn alle Hürden genommen würden, würde das zweite Volksbegehren nach menschlichem Ermessen frühestens 2030 sein Ziel erreichen, also nach der nächsten regulären Landtagswahl.“

Verfassungsrechtlich sei eine Landtags-Auflösung auf direktdemokratischem Weg denkbar. Vier Bundesländer sehen diese Möglichkeit vor: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Bremen. Die Hürden für das zugrunde liegende Volksbegehren und den darauffolgenden Volksentscheid sind in diesen Ländern erheblich höher als für die sonstige direktdemokratische Gesetzgebung. Nur 1971 sei es in Baden-Württemberg bisher zu einem Volksentscheid über eine Landtagsauflösung gekommen, der aber deutlich scheiterte.

„Die AfD vergiftet die demokratischen Gepflogenheiten und betreibt seit Monaten eine Kampagne, die Verunsicherung schüren soll. Jetzt instrumentalisiert sie die direkte Demokratie und versucht aus rein theoretischen Möglichkeiten Schaum zu schlagen“, so Beck.

 

Hintergrund: 

In Thüringen sind für den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens 5.000 Unterschriften in sechs Wochen zu sammeln, für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen zehn Prozent aller Stimmberechtigten binnen vier Monaten unterzeichnen, bei Amtseintrag acht Prozent in zwei Monaten. Die Unterschriften sind von den Einwohnermeldeämtern auf ihre Gültigkeit zu prüfen. Wird das Volksbegehren vom Landtagspräsidenten für zustande gekommen erklärt, muss sich der Landtag mit der geforderten Änderung befassen. Lehnt er ab, kommt es zum Volksentscheid. Bei diesem entscheidet zwar die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Gültig ist die Mehrheitsentscheidung bei einer angestrebten Verfassungsänderung aber nur, wenn mindestens 40 Prozent aller Stimmberechtigten mit Ja stimmen; bei Volksentscheiden über einfache Gesetze beträgt dieses Zustimmungsquorum nur 25 Prozent. Diese können am ehesten übersprungen werden, wenn die Abstimmung an eine Wahl gekoppelt ist. Die nächste hierfür in Frage kommende Wahl wäre 2029.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

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