Direkte Demokratie in den Kommunen - Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, auf kommunaler Ebene mitzubestimmen. In Thüringen handelt es sich um ein dreistufiges Verfahren: Das Bürgerbegehren muss bei der Verwaltung beantragt werden, die die Sammlungsfrist festlegt. Mit dem Bürgerbegehren wird an die Gemeindeverwaltung der Antrag gestellt, dass es zu einer kommunalpolitischen Sachfrage einen Bürgerentscheid geben soll. Diesen Antrag können alle Bürger der Gemeinde unterschreiben, die möchten, dass ein Bürgerentscheid stattfindet. Die Unterschriften werden von der Verwaltung überprüft: In Thüringen müssen sieben Prozent der Stimmberechtigten einer Gemeinde das Bürgerbegehren unterstützen, damit ein Bürgerentscheid möglich wird. Beim Bürgerentscheid geben die Bürgerinnen und Bürger dann wie bei einer Wahl in den Abstimmungslokalen ihre Stimme ab. Die Hürden für Bürgerbegehren konnten durch das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen", das 2009 vom Landtag übernommen wurde, erfolgreich gesenkt werden.

Thüringer Gesetz über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (ThürEBBG)

Da Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wertvolle Instrumente sind, gibt es für sie ausführliche gesetzliche Regeln. Die wichtigsten finden Sie hier. Mehr Demokratie Thüringen hat gemeinsam mit den Fraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Gesetz erarbeitet, in dem die Regeln für direkte Demokratie auf kommunaler Ebene zusammengefasst sind. Das "Thüringer Gesetz für das Verfahren bei Bürgerbegehren, Bürgerentscheid und Einwohnerantrag" (ThürEBBG) wurde am 30. September 2016 vom Thüringer Landtag beschlossen und trat am 8. November 2016 in Kraft. Mit den neuen Regeln setzt sich Thüringen an die Spitze der Bundesländer, was die Bürgerfreundlichkeit der direkten Demokratie in den Kommunen angeht. Ein großer Erfolg für das Bündnis für mehr Demokratie in Thüringen, das sich seit elf Jahren für fair geregelte Bürgerbegehren und Einwohnereinträge eingesetzt hat.

Sie wollen aktiv werden? Hier finden Sie Ansprechpartner für Ihre Bürgerinitiative

Mehr Demokratie e.V. bietet allen Bürgerinitiativen und Initiatoren von Bürgerbegehren eine Beratung an, um Hilfestellungen und Perspektiven zu besprechen. Nehmen Sie dazu Kontakt zu unserem Mitarbeiter im Landesbüro Erfurt auf.

 

In formalen Fragen berät das Landesverwaltungsamt - nach den Vorgaben des Gesetzes müssen die Anfragen schriftlich erfolgen; eine Mail genügt.

 

Landesverwaltungsamt

Referat 240

Annett Böhme, Sachbearbeiterin

kommunalrechtkein spam@tlvwa.thueringen.de

0361-57332-1030

Datenschutz

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss auch bei Volks- und Bürgerbegehren beachtet werden. Mit diesem Informationsblatt und den Vorlagen sind Sie auf der sicheren Seite:

DSGVO - Informationsblatt für Bürger und Initiativen

DSGVO - Anlage 1 - Verzeichnis von Datenverarbeitung und Datensicherungskonzept, tabellarische Ansicht

DSGVO - Anlage 2 - Entwurf eines Merkblattes zur Unterschriftensammlung (auf Anfrage vorzeigen / der Unterschriftenliste beifügen)

DSGVO - Anlage 3 - Entwurf eines Merkblattes zur Datenerhebung für andere Zwecke, gem. Art. 13 DS-GVO (z.Bsp. für Veröffentlichungen auf Website)

 

 

Wir bemühen uns, alle laufenden Verfahren zu erfassen.

Wenn Sie von einem Bürger- begehren oder Einwohnerantrag wissen, bitte sagen Sie es uns!
Sie erreichen unser Landesbüro per Mail unter thueringenkein spam@mehr-demokratie.de.