10. Jahrestag der Volksbegehrens-Reform in Thüringen

Am 13. November 2003 hatte der Landtag einstimmig die Reform beschlossen Hürden für Volksbegehren weiter absenken!

Am morgigen Mittwoch (13.11.2013) jährt sich zum zehnten Mal die Entscheidung des Thüringer Landtages über eine Reform der Volksbegehren und Volksentscheide in Thüringen. Daran erinnert das Bündnis für Mehr Demokratie in Thüringen, das diese Reform mit einem Volksbegehren im Jahr 2000 angestoßen hatte.

Am 13. November 2003 hatte der Landtag einstimmig eine Verfassungsreform beschlossen und damit die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene gesenkt. Zuvor hatten 387.469 Bürgerinnen und Bürger das Volksbegehren unterzeichnet. Auf Antrag der Landesregierung wurde das Volksbegehren jedoch im September 2001 vom Thüringer Verfassungsgericht für unzulässig erklärt. Danach haben die Landtagsfraktionen neun Monate lang über eine Reform verhandelt und den Kompromiss schließlich zum Gesetz erhoben.

„Die Verfassung war in Sachen direkter Demokratie in schlechter Verfassung. Die Bürger haben mit ihren Unterschriften ihren Reformwillen auf den Tisch des Landtages gelegt“, so Ralf-Uwe Beck, Sprecher des Mehr Demokratie-Bündnisses. „Zustande konnte die Reform jedoch nur kommen, weil die Fraktionen kompromissbereit waren. So haben Bürger und Parlament gemeinsam für diese Sternstunde der Demokratie gesorgt.“

Mit der Reform wurde die Unterschriftenhürde für Volksbegehren von 14 auf 10 Prozent und das Zustimmungsquorum für Volksentscheide über einfache Gesetze von 33 auf 25 Prozent gesenkt. Zudem wurde das Durchführungsgesetz novelliert und damit beispielsweise die Kostenerstattung für Initiativen und ein Abstimmungsheft vor Volksentscheiden festgeschrieben. Die Hürde für den Bürgerantrag, mit dem das Parlament lediglich verpflichtet werden kann, sich mit einem Thema zu befassen, wurde von 120.000 auf 50.000 Unterschriften abgesenkt.

„Zehn Jahre nach der Reform wäre es an der Zeit, die Volksrechte erneut auf den Prüfstand zu stellen“, so Beck. „Die Hürden sollten weiter abgesenkt und das Finanztabu für Volksbegehren mindestens gelockert werden.“ In der Hälfte der Bundesländer seien die Hürden für die direkte Demokratie auf Landesebene mittlerweile niedriger als in Thüringen. Auch seien finanzwirksame Volksbegehren etwa in Sachsen, Berlin oder Bayern leichter zugänglich.
Reformbedürftig sei auch der Bürgerantrag. Trotz der 2003 abgesenkten Hürde habe es seit Bestehen der Thüringer Verfassung noch nie einen erfolgreichen Bürgerantrag gegeben. Auf kommunaler Ebene dagegen bewähre sich das Instrument und belebe die politische Diskussion zwischen Wählern und Gewählten.

Ansprechpartner für Redaktionen

Ralf-Uwe Beck
Vorstandssprecher
Mehr Demokratie in Thüringen
0172-7962982

Sie wollen auch unsere Pressemitteilungen erhalten?

Dann senden Sie eine E-Mail an thueringenkein spam@mehr-demokratie.de,
Betreff: Presseabo.

Weitere Informationen

Argumente, Übersichten und Hintergründe zu Volksentscheiden in Gemeinden, Ländern, Bund und International finden Sie in unserem Bereich Wissen.